Präsenzveranstaltung
Vortrag von Prof. Dr. Klaus Günther
Anschließende Diskussion mit Prof. Dr. Moritz Vormbaum und Alexandra Kemmerer, LL.M. eur.
Moderation: apl. Prof. Dr. Annette Weinke
Grußworte:
Hilime Arslaner, Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Frankfurt am Main
Dr. Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt am Main
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung (bis spätestens 11. Dezember) unter:
oeffentlichkeitsarbeit.amt01(at)stadt-frankfurt.de
Die sogenannte Gehilfenrechtsprechung in Prozessen wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen bezog sich seit den 1960er Jahren auf das »Staschynskij-Urteil« des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1962. Darin wurde ein vom sowjetischen Geheimdienst gedungener Mörder lediglich wegen Beihilfe zum Mord an dem bekannten ukrainischen Nationalisten Stepan Bandera verurteilt. Staschynskij habe die Tat auf Geheiß des KGB, mithin nicht aus eigenem Willen, sondern als Gehilfe verübt. Warum stützte sich der BGH in der heißesten Phase des Kalten Kriegs ausgerechnet auf einen Fall, der nicht das Zentrum des Mordgeschehens im Holocaust erfasste, sondern die Ermordung eines ukrainischen Kollaborateurs durch einen Angehörigen des feindlichen Geheimdiensts, der sich nach dem Attentat in den Westen absetzte? Das Urteil in diesem Fall wurde wegweisend für spätere NS-Verfahren, auch für den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess. Anlässlich des 60. Jahrestags seines Beginns wird in der Diskussion die Frage aufgeworfen, welche Widerstände in Justiz und Gesellschaft verhinderten, dass bestehende Reformansätze zur Aburteilung nationalsozialistischer Massenverbrechen realisiert wurden.
Prof. Dr. Klaus Günther
ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Fritz Bauer Instituts.
Prof. Dr. Moritz Vormbaum
ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht am Institut für Kriminalwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Alexandra Kemmerer, LL.M. eur.,
Juristin und Publizistin, ist Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und leitet das Berliner Büro des Instituts.
Apl. Prof. Dr. Annette Weinke
ist Professorin für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Eine Kooperation des Fritz Bauer Instituts mit dem Dezernat für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt am Main
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