Die Tonbandaufnahmen des Mitschnitts der Hauptverhandlung im 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess wurden im Jahr 1989 vom Landgericht Frankfurt am Main dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zur Verwahrung übereignet. Erstmals verwendet wurde der Mitschnitt 1993 in der dreiteiligen Dokumentation des Hessischen Rundfunks »Auschwitz vor Gericht. Strafsache 4 Ks 2/63«. Die Aussagen von 318 Zeugen, darunter 181 Überlebende von Auschwitz, finden sich auf den Tonbändern. Durch Erlass des hessischen Justizministers Lauritz Lauritzen vom September 1965 war die Sicherung und Verwahrung der Tonbandaufnahmen verfügt worden.
2004 veröffentlichte das Fritz Bauer Institut in Kooperation mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau, dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und dem Deutschen Rundfunkarchiv die Transkription des 430-stündigen Mitschnitts sowie 100 Stunden O-Ton ausgewählter Vernehmungen auf DVD-ROM: Der Auschwitz-Prozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle und Dokumente. Aufgrund des eingeschränkten Speichervolumens des Datenträgers konnte damals allerdings nur rund ein Drittel des vorliegenden Materials zugänglich gemacht werden. Deshalb konzipierte das Fritz Bauer Institut zum 50-jährigen Jubiläum der Eröffnung des Auschwitz-Prozesses im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden die Webseite auschwitz-prozess.de.
Die Online-Datenbank macht die Mitschnitte der Zeugenvernehmungen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses als Audio-Dateien und in transkribierter Form als pdf-Dateien zugänglich. Das Material wurde 2004 gemeinsam mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau und in Kooperation mit dem Hessischen Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden und der Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv veröffentlicht. Die Projektleitung hatte Werner Renz, Fritz Bauer Institut.
Mit dieser Website ist jetzt der gesamte Audio-Mitschnitt samt den Transkriptionen (im pdf-Format) über das Internet frei zugänglich. Zu hören sind die Stimmen der Opfer, die die Verbrechen von Auschwitz bezeugen. Zu hören sind die Ausflüchte der SS-Zeugen und die Einlassungen der Angeklagten, die alle Mitverantwortung an den Verbrechen leugnen. Der Mitschnitt vergegenwärtigt auf eindringliche Weise die Anstrengung des Frankfurter Schwurgerichts, in einem Strafprozess nach Recht und Gesetz die individuelle Schuld der Angeklagten festzustellen. Die durch die Strafprozessordnung vorgegebene »Erforschung der Wahrheit« (§ 244 StPO) erbrachte auch eine umfassende Aufklärung über die in Auschwitz begangenen Massenverbrechen.
Texte und Materialien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, des Auschwitz-Prozesses sowie des Tonbandmitschnitts ermöglichen eine Kontextualisierung der Audioquelle. Zusätzliche Materialien bieten Orientierungs- und Informationshilfen.
Der Mitschnitt liegt im Archiv des Fritz Bauer Instituts auf 366 Audio-CDs sowie im mp3-Format vor. Er enthält die Vernehmungen von 321 Zeugen, das »Letzte Wort« der 20 Angeklagten, das Plädoyer von Staatsanwalt Kügler, die Schlussvorträge von 10 Verteidigern (Schlussvorträge der Rechtsanwälte Eggert (für Mulka u. Höcker), Joschko (für Schoberth), Schallock (für Boger), Erhard (für Stark), Laternser (für Capesius), Zarnack (für Breitwieser), Göllner (für Hofmann), Staiger (für Hofmann), Laternser (Frank u. Schatz), Reiners (für Kaduk), Göllner (für Klehr), Naumann (für Hantl), Reiners (für Scherpe) und Laternser (Schatz, Frank und Capesius) sowie die elfstündige mündliche Urteilsbegründung des Gerichtsvorsitzenden. Die Original-Tonbänder befinden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden.
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