Das Institut

Montag, 31. August 2026

Sparkassen im Nationalsozialismus
Aktuelle Forschungsprojekte
Tagungsbericht von Alina Hock, Felix Plantenberg und Calvin Louis Zeller

I.

Am 18. und 19. Juni 2026 veranstaltete das Fritz Bauer Institut an der Goethe-Universität Frankfurt am Main unter der Leitung von Friederike Sattler einen Workshop zum Austausch über aktuelle Forschungsprojekte zur Geschichte von Sparkassen im Nationalsozialismus. Neben den beiden Frankfurter Sparkassen, die im Mittelpunkt eines laufenden Projektes am Fritz Bauer Institut stehen, betrafen die von den beteiligten Wissenschaftlern bearbeiteten Projekte die Sparkasse Dortmund (Karl-Peter Ellerbrock), die Stadtsparkasse Düsseldorf (Dieter Ziegler), die Stadtsparkasse Eschwege (Dieter Vaupel), die Kasseler Sparkasse (Boris Gehlen), die Stadtsparkasse Köln-Bonn (Jörg Lichter), die Stadtsparkasse München (Stefan Grüner) und die Sparkasse Oberhessen (Hans Peter Schunk). Im Zentrum des Austauschs stand die Frage nach dem Grad der Beteiligung von Sparkassen an der Verfolgung und Verdrängung jüdischer Menschen aus dem Wirtschaftsleben. Sybille Steinbacher, Leiterin des Fritz Bauer Instituts, verwies in ihrem Eröffnungswort zunächst auf die Diskrepanz zwischen einer recht avancierten Forschung zur Rolle der Großbanken im Herrschafts- und Wirtschaftsgefüge des Nationalsozialismus und einer demgegenüber bislang noch immer vernachlässigten empirischen Erforschung der Rolle von Sparkassen im Nationalsozialismus. Dies gilt vor allem im Hinblick auf ihre Beteiligung an der wirtschaftlichen Existenzvernichtung von Menschen, die sich selbst als Juden verstanden oder die zu Juden erklärt wurden. 

Dieses erkenntnisleitende Interesse der Tagung wurde über vier Leitfragen gerahmt. Zunächst galt es, erstens, die Befunde über die Vorgänge der »Gleichschaltung« unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme sowie die Ausgrenzung jüdischer Beschäftigter zusammenzutragen. Weiterführend sollte dann, zweitens, das Ausmaß der Beteiligung von Sparkassen an der »Arisierung« von gewerblichen Vermögen und Immobilien ausgelotet werden. Inwiefern sich, drittens, die Sparkassen in den vollständigen Einzug jüdischer Vermögen zugunsten des Regimes einspannen ließen, bildete eine weitere Leitfrage. Abschließend richtete sich der Blick, viertens, auf die Frage, welchen Beitrag die Sparkassen zu den Wiedergutmachungs- und Restitutionsbemühungen nach 1945 leisteten. Die beteiligten Bearbeiter aktueller Sparkassen-Projekte präsentierten zunächst ihre Befunde und Hypothesen zu diesen vier Leitfragen. Sodann wurden die Fragen mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Bank- und Finanzgeschichte, der Unternehmens- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Zeitgeschichte – darunter Johannes Bähr, Hanna Floto-Degener, Veronika Duma, Franz Hederer, Theresa Jacobi-Sätzler, Mirjam Schnorr, János Varga, Kirsten Wandschneider, Thorsten Wehber und Matthäus Wehowski  diskutiert und auf Anschlussmöglichkeiten an weiterführende Forschungsstränge geprüft. Ziel des Workshops war es, die Spezialforschungen zu den Sparkassen im Lichte einer breiten finanz- und wirtschaftshistorischen sowie zeitgeschichtlichen Debatte fruchtbar zu machen.

II.

Die Erforschung der Geschichte von Sparkassen im Nationalsozialismus hat sich in jüngster Zeit belebt. Neben der »Deformation des Geschäftsmodells« (Dieter Ziegler) im Zuge der NS-Finanz- und Wirtschaftspolitik gewinnt auch ihre Beteiligung an der wirtschaftlichen Existenzvernichtung von Juden allmählich klarere Konturen. Wie sich die Geschäftspraktiken sowie die Personal- und Kundenstrukturen der Sparkassen durch die Trockenlegung der Kapital- und Konsummärkte, die Ausrichtung des Anleihegeschäfts auf die »geräuschlose« Rüstungs- und Kriegsfinanzierung und die Propagandaprogramme, etwa für das »Eiserne Sparen«, wandelten, bildet einen Schlüssel zum Verständnis der Funktion von Sparkassen im Nationalsozialismus. Die zentrale Bestimmungsgröße empirischer Forschung liegt dabei in den überlieferten Beständen des historischen Materials. Gleich mit den Eröffnungsbeiträgen zeigten sich tiefgreifende Unterschiede: Während die Überlieferungslage mancherorts als durchaus gut bezeichnet werden kann, fehlt es andernorts, wie etwa in Eschwege und Oberhessen, an einer systematischen Erschließung der vorhandenen Geschäftsunterlagen. Wiederum in Düsseldorf sind nur bestimmte Unterlagen verfügbar, hauptsächlich Personalakten; in Frankfurt etwa nur wenige Aktensplitter zu Personal- und Rechtsfragen. Hinzu kommen für alle Projekte die umfangreichen, oft aber noch nicht erschlossenen Rückerstattungs- und Entschädigungsakten früherer jüdischer Kunden und ihrer Erben aus der Nachkriegszeit.

Im Blick auf die erste Leitfrage lässt sich die rege Diskussion dahingehend resümieren, dass die obersten Führungsetagen und wichtigen Scharnierstellen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten sehr rasch vorrangig unter politischen Gesichtspunkten neu besetzt wurden, häufig mit sogenannten »Alten Kämpfern« der NSDAP. Gleichwohl sind die einzelnen Prozeduren der »Gleichschaltung« noch unzureichend erfasst. Auf der Ebene der Filialleitung bestimmten offenkundig stärker auch Fachlichkeit und Expertise die Personalauswahl. Dies betonte Stefan Grüner für die Stadtsparkasse München, während bei den übrigen Beschäftigten wieder vermehrt auf politische Zuverlässigkeit geachtet wurde. Insgesamt blieb die Personalpolitik der Sparkassen auch in der NS-Zeit durch die Modernisierung des Bankbetriebs, etwa den Ausbau des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und die Mechanisierung der Buchhaltung, die entsprechende Professionalisierung des Mitarbeiterstabs sowie den Wandel des Geschäftsmodells hin zur Universalbank geprägt. Der Balanceakt zwischen den Anforderungen an ein funktionierendes Kreditinstitut und den politisierten Einrichtungen war allen Häusern gemein. Boris Gehlen verwies in diesem Zusammenhang explizit darauf, dass im Schulungswesen der Sparkassen ideologische und fachliche Ausbildung kaum getrennt verliefen. An diesen Stellen streifte die Diskussion den immer wieder bedienten Gemeinplatz des Verhältnisses von »Modernität und Barbarei«. Im Hinblick auf den Umgang der Sparkassen mit jüdischen Beschäftigten verwies Stefan Grüner darauf, dass bei Erlass des Berufsbeamtengesetzes ja oft völlig unbekannt gewesen sei, wer nach den rasseideologischen Kriterien der Nationalsozialisten nun als »Nichtarier« einzustufen und damit auszugrenzen war. Da es in den Sparkassen vor 1933 offenkundig nur sehr wenige Beschäftigte gegeben hatte, die nun als »Nichtarier« zu klassifizieren waren, so ein allgemeiner Befund aller Projekte, kam der Anwendung des »Arierparagraphen« im Berufsbeamtengesetz nur wenig Bedeutung zu.

Bei der »Arisierung« von Gewerbe und Immobilien, so das Resultat der Diskussion zur zweiten Leitfrage, traten Sparkassen auf unterschiedliche Weise als Akteure in Erscheinung. Dieter Ziegler traf zunächst die maßgebende Unterscheidung zwischen »Arisierungen«, die auf formal-juristisch »normalen« Kaufverträgen zwischen privaten Parteien beruhten, und den davon abzugrenzenden unmittelbaren Vermögensentziehungen auf Veranlassung und zu Gunsten des Staates. Bei den Sparkassen kamen »Arisierungen« auf eigene Rechnung eher selten vor, so der allgemeine Befund der laufenden Forschungsprojekte. Dieses neuartige »Geschäftsfeld« dominierten die Großbanken. Sparkassen übernahmen wesentlich häufiger eine Mittlerfunktion zwischen jüdischen Verkäufern und »arischen« Käufern, indem sie Verkaufsobjekte inserierten, potenziell Kaufinteressierte aus ihrem Kundenkreis ansprachen und den Verkaufs- bzw. Kaufprozess beratend begleiteten. Dabei stellte es für Sparkassen prinzipiell keine Hürde dar, einerseits jüdischen Geschäftsinhabern den Kontokorrentkredit zu kündigen und sie so faktisch zu einem Verkauf zu zwingen. Ferner konnten sie andererseits »arischen« Kaufinteressenten mit einem neuen Kredit die Übernahme überhaupt erst ermöglichen. Die Transaktionen erfolgten dabei, soweit bisher bekannt, sowohl zu weitgehend angemessenen Marktpreisen als auch zu Preisen, die die Zwangslage der jüdischen Verkäufer ausnutzten. Um zu empirisch belastbaren Aussagen über das Vorgehen der Sparkassen zu kommen, bedürfte es allerdings insbesondere der Kreditakten ihrer jüdischen Geschäftskunden, die jedoch in keinem der untersuchten Fälle erhalten geblieben sind. Zu beachten sind außerdem Missverhältnisse in den Überlieferungen: »Arisierungen« auf eigene Rechnung waren offenkundig selten, sind aber aktenmäßig gut belegt, etwa wenn es um die Aneignung einer Immobilie aus jüdischem Eigentum zur Nutzung als eigenes Filialgebäude ging. Die offenbar viel häufigere Vermittlung von »Arisierungen« ist dagegen nur sehr schwer rekonstruierbar. Außerdem traten bei allen Forschungsprojekten die unterschiedlichen lokalen und regionalen Rahmenbedingungen zutage. Über die Frage, in welchem Maße die konkreten Umgangsformen der Sparkassen mit jüdischen Gewerbe- oder Immobilienbesitzern mit den lokalen Verwaltungs- und Parteistrukturen in Verbindung zu setzen sind, konnte im Rahmen des Workshops keine zufriedenstellende Klarheit geschaffen werden. Insgesamt zeigte sich eine in den betrachteten Beispielen vergleichbare funktionale Rollenverteilung: Die Sparkassen handelten bei der »Arisierung« von Gewerbe und Immobilien offenkundig weniger strategisch-initiativ als Großbanken, sondern stärker gelegenheits- und situationsbezogen.

Triebkräfte der Konfiskation und Enteignungen jüdischer Vermögen zugunsten des Deutschen Reichs, das bestätigte die Diskussion der vierten Leitfrage, waren die Gestapo und die nationalsozialistische Finanzverwaltung. Die Sparkassen zeigten sich in diesem Zusammenhang jedoch als außerordentlich nützliche Erfüllungsgehilfen. Für jüdische Kunden waren sie bei der Wahl von Bankverbindungen vor 1933 zwar keine Hauptanlaufstellen gewesen. Dennoch konnten inzwischen im Rahmen der Projekte zahlreiche jüdische Sparkassenkunden namentlich identifiziert und der Verlauf ihres Beraubungsprozesses bis hin zur Kontoschließung kurz vor oder nach der Deportation in eines der Vernichtungslager nachgezeichnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Stadtsparkasse Düsseldorf, für die Sparkasse Eschwege und für die Frankfurter Sparkassen. Darüber, dass jüdische Kunden mit dem Beginn der gezielten Diskriminierungspolitik auch von Sparkassen als Kunden mit wachsendem Risikopotenzial angesehen wurden, bestand in der Diskussion Einigkeit. Jörg Lichter stellte für die Vorgängerinstitute der Stadtsparkasse Köln-Bonn heraus, dass sie Handlungsspielräume zugunsten jüdischer Kundinnen und Kunden bei der Preisgabe von Informationen über Konten und Schließfächer besaßen, diese aber in aller Regel nicht nutzten. Welche ursprünglichen Vermögenswerte über politisch erzwungene Verkäufe weit unter dem früheren Marktwert lagen, lässt sich empirisch kaum erfassen. Betreffen würde dies nicht nur Gewerbebetriebe und Immobilien, sondern ebenso private Hypothekenforderungen, Kunstgegenstände, Schmuck und Hausrat sowie die damit verbundenen Ein- und Auszahlungen auf Sparkassenkonten, etwa für die sogenannte Judenvermögensabgabe und die Reichsfluchtsteuern, die zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen wurden. Für die Sparkassen war die Mitwirkung am Vermögensentzug zweifellos deutlich relevanter als bei Großbanken. Oft lässt sich allerdings noch nicht einmal die Herkunft der jüdischen Kunden klären, die irgendwann offenbar auch gezwungenermaßen ein Konto bei einer Sparkasse eröffnen mussten. Ob es für Sparkassen einen Kontrahierungszwang für jüdische Kunden gab, weil sie satzungsgemäß jedermann eine Kontoverbindung anzubieten hatten, und sei es allein zum Zweck des vollständigen Vermögensentzugs zugunsten des Deutschen Reichs, blieb mangels Quellen ebenfalls ungeklärt.

Da sich die obersten Sparkassen-Führungsstäbe rasch am neuen Regime ausrichteten, fügt sich das Bild der »Entnazifizierung« nach 1945 in das generelle Bild: Sie blieb oberflächlich, während hohe Personalkontinuitäten gerade in der zweiten Reihe des Fachpersonals trotz dessen politischer Belastungen mit dem Argument des Personalmangels zu rechtfertigen versucht wurden. Abermals wurden in der Diskussion lokale und regionale Varietäten augenscheinlich, vor allem hinsichtlich der Gründlichkeit der Verfahren und des Ausmaßes des tatsächlichen Personalaustauschs. Diese Unterschiede scheinen in erster Linie auf die jeweils differierenden Politikansätze der alliierten Besatzungsmächte rückführbar zu sein, die auch den Ton angaben bei den ersten Regelungen zur Restitution und Entschädigung für die Verfolgten. Die Sparkassen traten bei diesen ersten Bemühungen um »Wiedergutmachung« – nach allem, was bisher dazu erarbeitet werden konnte –, eher zurückhaltend auf: Sie stellten den Alliierten, wenn trotz massiver Kriegsschäden greifbar, Informationen über Konten und Wertpapierdepots früherer jüdischer Kunden zur Verfügung. Vorrangig zeigten sie sich daran interessiert, möglichst rasch Rechtssicherheit über umstrittene Vermögenswerte zu erlangen. Dies trifft insbesondere zu, wenn es um mit ihrer Hilfe oder in ihrem eigenen Interesse »arisierte« Firmen oder Immobilien ging. Falls ein außergerichtlicher Vergleich dazu beitragen konnte, willigten sie auch Nachzahlungen zum früheren Kaufpreis ein. Die systematische Auswertung der in öffentlichen Stadt- und Landesarchiven überlieferten Bestände an Restitutions- und Entschädigungsakten scheint vielversprechend, steckt aber noch in den Anfängen. Auch die Frage der Erinnerungskultur, wie offen und kritisch also die eigene NS-Geschichte thematisiert wird, wird bisher nur in wenigen Forschungsprojekten umfassend gewürdigt.

III.

Schlussendlich synthetisierten Johannes Bähr, Franz Hederer und János Varga die Resultate der Diskussion aus der Sicht verschiedener geschichtswissenschaftlicher Forschungs-richtungen. Johannes Bähr konstatierte zunächst aus bankenhistorischer Perspektive, dass für die Sparkassen, verglichen mit den Großbanken, noch immer erheblicher Aufarbeitungsbedarf im Hinblick auf ihre Geschichte im Nationalsozialismus bestehe. Es sei deshalb sehr zu begrüßen, dass zahlreiche Sparkassen sich inzwischen ihrer Verantwortung stellten. Im Hinblick auf die besonders intensiv diskutierte Leitfrage nach der Beteiligung von Sparkassen an der »Arisierung« von Gewerbe und Immobilien seien weitere Einzelfallstudien sicher wichtig. Bisher würden sie das bereits erarbeitete Gesamtbild aber wohl kaum noch verändern. Das größte Potenzial der aktuellen Projekte sieht Bähr in ihrem Beitrag zur Erforschung der Strukturen und Funktionsweisen lokaler und regionaler Netzwerke, um das Verhältnis von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu erhellen. Im Blick auf das NS-Regime wie auf die Nachkriegszeit mit ihren Bemühungen um »Entnazifizierung«, »Wiedergutmachung« und wirtschaftlichen Wiederaufbau biete die Sparkassenforschung sicher viel direktere Zugänge als die allgemeine Bank- und Finanzgeschichte.

Für Franz Hederer stand aus unternehmens- und wirtschaftshistorischer Perspektive vor allem das Zusammenspiel aus Anreizsetzung und Zwang im Zentrum des Interesses. Sparkassen erscheinen ihm in vielen Bereichen nicht als Unternehmen, sondern eher als staatliche Exekutivorgane. Auch die Nutzung von Gegensatzpaaren wie »Technokraten« und »Ideologen«, etwa für die Analyse der Personalpolitik von Sparkassen, erscheint seiner Meinung nach irreführend. Denn dahinter stehe nicht selten ein schablonenhaftes Rechtsverständnis. Viel entscheidender als der Gesetzestext sei die Möglichkeit zur »unbegrenzten Auslegung« (Bernd Rüthers) in der nationalsozialistischen Herrschaftspraxis. Er regte an, weiterhin mit dem Ansatz des »Doppelstaats« (Ernst Fraenkel) zu arbeiten. Dessen Annahme, dass es im Nationalsozialismus keinen Gegenstand gab, den der »Maßnahmenstaat« nicht an sich ziehen konnte, bietet hohes Erklärungspotential. Unter Ausblendung einer solchen rechtshistorischen Deutung blieben die Zugriffe der Unternehmens- und Wirtschaftsgeschichte auch im Feld der Sparkassengeschichte analytisch begrenzt, betonte er. 

Das inhaltliche Schlusswort kam János Varga zu. Seine Deutung aus zeitgeschichtlicher Perspektive sah in den Befunden der Tagung klare Entsprechungen zur gesamten Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und der Shoah. Wenn diese Metapher der Sparkassen als »Spiegelung« deutscher Gesellschafts- und Sozialverhältnisse ernstgenommen werden soll, liegt darin ein weiterer Grund, sich mit der Geschichte von »Sparkassen im Nationalsozialismus« noch tiefgehender auseinanderzusetzen. Der Workshop führte einerseits bereits belastbare Befunde aus verschiedenen Sparkassenprojekten zusammen, zeigte andererseits aber auch fruchtbare Möglichkeiten für weiterführende Forschungen auf.

Alina Hock, Felix Plantenberg und Calvin Louis Zeller 
arbeiten als Studentische Hilfskräfte am Fritz Bauer Institut.

Tagungsbericht als pdf-Datei

Workshop: Sparkassen im Nationalsozialismus

Workshop: Sparkassen im Nationalsozialismus


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