Donnerstag, 25. April 2024,
Hybridveranstaltung
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1, Frankfurt am Main
Nach der Selbstenttarnung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds kam es zu Moratorien, die die Löschung von Akten des Bundesamts und der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) verhinderten, jedoch später zum Teil wieder aufgehoben wurden. Auch nach dem Lübcke-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags bleibt die Frage, was mit den Dokumenten geschieht. Werden die beim LfV entliehenen Akten dort für die historische Forschung und die Aufklärung der Öffentlichkeit aufbewahrt? Was ist aus der im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgesehenen Gründung eines Bundesarchivs für Rechtsterrorismus geworden? Wie stellt sich die Situation rechtlich dar? Wie schauen die Angehörigen der Opfer und Forschende auf das Problem?
ist Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg und Präsident des Hessischen Landesarchivs.
ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt auf Informationsfreiheitsrecht, Presse- und Medienrecht.
ist Rechtsanwältin und hat im NSU-Prozess die Familie von Enver Şimşek vertreten. Sie selbst wurde Opfer von Morddrohungen, die mit »NSU 2.0« unterzeichnet waren.
ist freier Journalist und Autor des Buches Rückhaltlose Aufklärung. NSU, NSA, BND – Geheimdienste und Untersuchungsausschüsse zwischen Staatsversagen und Staatswohl, das 2019 im VSA Verlag Hamburg erschien.
Eine Kooperation des Fritz Bauer Instituts mit dem Deutschen Exilarchiv 1933–1945 der Deutschen Nationalbibliothek