Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs finden in Deutschland noch immer Strafverfahren gegen Beteiligte an den NS-Verbrechen statt. Nie zuvor hat es Prozesse gegeben mit einer größeren zeitlichen Distanz zwischen den vorgeworfenen Taten und ihrer strafrechtlichen Ahndung. Der Vortrag beleuchtet die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz aus verschiedenen Perspektiven. Konnte sie neue strafjuristische oder vergangenheitspolitische Akzente setzen? War sie überhaupt legitim? Oder steht am Ende die Erkenntnis, dass es zwar Vergangenheit gibt, die nicht vergeht, dass justizielle Tätigkeit aber einen Horizont haben sollte, der nicht allein durch die Lebenszeit der Tatbeteiligten bestimmt wird?
PD Dr. Boris Burghardt
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte der Humboldt Universität zu Berlin.
Im Sommersemester 2019 ist PD Dr. Boris Burghardt Inhaber der Michael Hauck Gastprofessur für interdisziplinäre Holocaustforschung am Fritz Bauer Institut.
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