Das Fritz Bauer Institut verstärkt seine Arbeit im Themenbereich der nationalsozialistischen Krankenmorde in Europa während des Zweiten Weltkriegs und wendet sich insbesondere den Verbrechen in der besetzten Sowjetunion zu. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung, die das Institut Frau Dr. med. Dorothee Freudenberg verdankt. Sie unterstützt die Forschungstätigkeit des Instituts mit einer Million Euro. Das Fritz Bauer Institut dankt Frau Dr. Freudenberg dafür herzlich! Im Frühjahr 2020 wurde der Dorothee Freudenberg-Fonds eingerichtet. Für die Zuwendung ist folgender Zweck vereinbart: a) die Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten zu den Arbeitsschwerpunkten des Instituts, insbesondere zur Geschichte des nationalsozialistischen Krankenmordes und b) die Einrichtung der Stelle eines Gastwissenschaftlers / einer Gastwissenschaftlerin aus Osteuropa, der / die zu den nationalsozialistischen Verbrechen arbeitet.
Frau Dr. Freudenberg hat 2019 bereits die Jahreskonferenz des Fritz Bauer Instituts zum Thema »Der nationalsozialistische Krankenmord in Europa« finanziert. Die Gastwissenschaftlerstelle im Dorothee Freudenberg-Fonds wurde 2020 ausgeschrieben. Sie wird 2021 mit dem ukrainischen Historiker Prof. Dr. Dmytro Tytarenko aus Donezk besetzt. Er arbeitet an einer Monographie zum Thema »Die Vernichtung von Patienten des psychiatrischen Krankenhauses von Poltawa während der deutschen Besatzung (1941–1944). Verbrechen, Ermittlungen, Kommemoration«. Auch für das Jahr 2022 wurde die Gastwissenschaftlerstelle bereits vergeben: an die Historikerin Dr. Christina Winkler, die in Potsdam und Moskau an einem Projekt über die Ermordung psychisch Kranker und behinderter Menschen in den besetzten Gebieten der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg arbeitet.
Ebenfalls durch die Mittel im Dorothee Freudenberg-Fonds wurde 2020 die Anschubfinanzierung für ein Forschungsprojekt möglich, das Frau Dr. Andrea Rudorff über die polnischen Strafverfahren gegen Angehörige der Lagerbesatzung von Auschwitz-Birkenau plant. Es ist kaum bekannt, dass die polnische Justiz in den ersten Nachkriegsjahren etwa 700 Männer und Frauen, die in Auschwitz gearbeitet hatten, vor Gericht stellte. Die meisten von ihnen hatten als Wachmänner im Lager Dienst getan, andere als Fahrer, Techniker, Schreiberinnen, Köche und Küchenkräfte. Untersucht wird, wie diese Männer und Frauen ausfindig gemacht wurden, wie sie sich in den Vernehmungen selbst darstellten, wie in juristischer Hinsicht mit ihrer Schuld umgegangen wurde und welche öffentlichen Reaktionen die Prozesse hervorriefen. Gezeigt wird anhand der Verfahren, welch außerordentlichen Beitrag Polen in der unmittelbaren Nachkriegszeit zur strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen von Auschwitz geleistet hat.