Pressemeldung des
Hessischen Wissenschaftsministeriums:
https://wissenschaft.hessen.de/print/38898
Hessisches Landesarchiv:
Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses
als Weltdokumentenerbe
www.auschwitz-trial-frankfurt.hessen.de
Hessenschau vom 30.11.2017:
Akten zu Auschwitz-Prozess sind Weltdokumentenerbe
www.hessenschau.de/gesellschaft/akten-zu-auschwitz-prozess-sind-weltdokumentenerbe,auschwitz-akten-kulturerbe-100.html
Abbildung links:
Fritz Bauer, 1963, Foto: Schindler-Foto-Report
Das von der UNESCO-Generaldirektion berufene internationale Komitee hat mit seiner Entscheidung vom 30. November 2017 der Aufnahme der Prozessakten und Tonbandaufnahmen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963–1965) in die Liste »UNESCO-Weltdokumentenerbe« zugestimmt.
Kriterien für die Ausnahme sind u.a. die weltweite Bedeutung der Unterlagen, ihre Unersetzlichkeit und ihre Einzigartigkeit. Der Auschwitz-Prozess wurde wesentlich von Fritz Bauer initiiert, der von 1956 bis zu seinem Tod 1968 Generalstaatsanwalt in Hessen war. Die Akten des Auschwitz-Prozesses liegen im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.
Der Tonbandmitschnitt des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, unter anderem mit den Zeugenaussagen von Überlebenden, blieb erhalten und wurde vom Fritz Bauer Institut publiziert und online zugänglich gemacht.
Fritz Bauer Institut und Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.):
Der Auschwitz-Prozess.
Tonbandmitschnitte, Protokolle und Dokumente
DVD-ROM, Berlin: Directmedia Verlag, 2004
Die Digitale Bibliothek 101, ca. 80.000 S., ISBN 3-89853-501-0
Infoblatt [pdf/677 kb]
Eine Neuauflage der DVD ist für € 19,90 (zzgl. Versand) zu beziehen über:
www.versand-as.de/shop/Software-DigiBib-mehr/Digitale-Bibliothek/Zenoorg/Der-Auschwitz-Prozess-2-verbesserte-Auflage--2002.html
Tonbandmitschnitt des
1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses
Zeugenvernehmungen in der »Strafsache gegen Mulka u.a.«
vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 1963–1965
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www.auschwitz-prozess.de