Forschung und Lehre

Polnische Strafverfahren gegen Angehörige der Lagerbesatzung von Auschwitz-Birkenau

Bearbeiterin: Dr. Andrea Rudorff

Förderung: Dorothee Freudenberg-Fonds

Mit den Prozessen gegen Oskar Gröning, Reinhold Hanning und Hubert Zafke ist die juristische Ahndung von in Auschwitz begangenen Verbrechen wieder verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt. Wenig bekannt ist hingegen, dass die polnische Justiz – neben dem medial stark rezipierten Verfahren gegen den ehemaligen Kommandanten Rudolf Höß – weitere 673 SS-Männer und 24 Aufseherinnen aus Auschwitz vor Gericht stellte. Die meisten von ihnen hatten als Wachmänner im Lager Dienst getan, andere als Fahrer, Techniker, Schreiber oder Köche zum Funktionieren des Lagerbetriebs und des Massenmords beigetragen oder waren, wie Oskar Gröning, in der sogenannten Gefangeneneigentumsverwaltung tätig gewesen. Aber auch führende Mitglieder der Lagerverwaltung wie Karl-Ernst Möckel, Hans Aumeier, Wilhelm Burger, Franz Xaver Kraus, Artur Liebehenschel, Detlef Nebbe, Walter Schmidetzki, Maximilian Grabner und Heinrich Josten standen in Polen vor Gericht. Wie wurden diese Männer und Frauen ausfindig gemacht, wie stellen sie sich in den Vernehmungen dar und wie ging man juristisch mit ihrer Schuld um? Welche öffentlichen Reaktionen riefen die Prozesse, die zum überwiegenden Teil in den Jahren 1947 und 1948 vor den Bezirksgerichten in Krakau und Wadowice stattfanden, hervor? Ziel des Forschungsprojekts ist es, anhand der Verfahren, die vorgestellt und analysiert werden, deutlich zu machen, welchen außerordentlichen Beitrag Polen in der unmittelbaren Nachkriegszeit zur strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen in Auschwitz leistete.