Förderung: Jürg-Breuninger-Promotionsstipendium
Die Deportation und Ermordung der ungarischen Jüdinnen und Juden im Frühjahr und Sommer 1944 gilt als das »letzte Kapitel« des Holocaust. Unter den Bedingungen des nahenden Kriegsendes und trotz wachsender Kenntnisse über die nationalsozialistische Vernichtungspolitik wurden innerhalb weniger Monate mehr als 400.000 Jüdinnen und Juden deportiert, überwiegend nach Auschwitz-Birkenau, wo die Mehrheit von ihnen unmittelbar nach der Ankunft ermordet wurde. Die zeitliche Verdichtung und die vergleichsweise klare Abgrenzbarkeit der sogenannten Ungarn-Aktion ließen sie in den 1960er Jahren als möglichen Gegenstand eines umfassenden juristischen Verfahrenskomplexes erscheinen. Zeitweise wurde erwogen, die am Geschehen beteiligten Funktionsträger gemeinsam strafrechtlich zu verfolgen.
Das tatsächliche Ergebnis blieb weit hinter diesen Erwartungen zurück. Während die beiden Angehörigen des Sonderkommandos Eichmann, Hermann Krumey und Otto Hunsche, erst nach langwierigen Verfahren verurteilt wurden, blieben andere zentrale Akteure wie Kurt Becher, Himmlers Sonderbeauftragter in Ungarn, oder Otto Winkelmann, der Höhere SS- und Polizeiführer in Ungarn, straflos und konnten sich in der Bundesrepublik erneut etablieren. An öffentlicher Aufmerksamkeit fehlte es dabei keineswegs: Noch in den 1980er Jahren lösten Bechers NS-Vergangenheit und sein wirtschaftliches Wirken in Bremen Proteste aus. Die wiederholten Ermittlungsverfahren blieben dennoch ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Im Unterschied zur umfassenden Forschung zum Holocaust in Ungarn ist dessen justizielle Nachgeschichte in der Bundesrepublik bislang nur punktuell erforscht worden. Ein zentrales Interesse des Projekts gilt der Frage, welche Formen von Beteiligung und Verantwortung im Zusammenhang mit der sogenannten Ungarn-Aktion in der westdeutschen Justiz sichtbar wurden und welche dagegen an den Rand gerieten. Dabei geht es nicht allein um die rechtlichen und institutionellen Grenzen der Strafverfolgung, sondern auch um ihr Verhältnis zu den parallel zirkulierenden Kenntnissen über die »Ungarn-Aktion«: zu den Zeugnissen Überlebender, zu publizistischen Recherchen aus Ost und West und zu den öffentlichen Debatten um die Beschuldigten, die sich über Jahrzehnte hinzogen.