Welche Rolle spielt die NS-Herrschaft in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Im Jahr 2009 hat das Gericht im Wunsiedel-Beschluss festgestellt, das NS-Regime habe für die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland »eine gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung«; das Grundgesetz sei darauf ausgerichtet, »eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen«. Zugleich heißt es im selben Beschluss, das Grundgesetz kenne »kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip«. Inwiefern war und ist die NS-Herrschaft in der Rechtsprechung also ein verfassungsrechtliches Argument?
Prof. Dr. Gabriele Britz
ist Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Von 2011 bis 2023 war sie Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
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