Vortrag im Rahmen der Verleihung der Buber-Rosenzweig-Medaille 2013. Eröffnungsveranstaltung der Woche der Brüderlichkeit in Kassel.
Im Jahr 2013 erhält das Fritz Bauer Institut gemeinsam mit der Schriftstellerin Mirjam Pressler die Buber-Rosenzweig-Medaille vom Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaft für Deutsch-Jüdische Zusammenarbeit.
In der Begründung hieß es, das Institut trage konstruktive Anregungen zur Entwicklung eines kritischen Geschichtsbewusstseins in die deutsche Gesellschaft hinein und verfolge eine entschiedene Einmischung in den gesellschaftlichen Diskurs und ein dezidiertes Eintreten für eine differenzierte Gedächtniskultur.
In seinem Vortrag wird Raphael Gross sich sowohl mit dem »Entscheidungsjahr
1938« als auch seiner Rezeption in der deutschen Nachkriegsgesellschaft beschäftigen.
Raphael Gross, Prof. Dr. phil., geboren 1966 in Zürich, studierte Geschichte in Zürich, Berlin, Cambridge, Bielefeld, Jerusalem und Essen. Seit 2001 ist er Direktor des Leo Baeck Instituts in London und leitet seit Februar 2006 zudem das Jüdische Museum in Frankfurt am Main sowie seit April 2007 das Fritz Bauer Institut. Er ist Honorarprofessor im Fachbereich Geschichte der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Reader im Fachbereich Geschichte an der Queen Mary, University of London.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Zugang über den Universitäts-Parkplatz Fürstenberger Straße
Guide: Patrick Schwentke
Das pädagogische Angebot greift die Konzeption des Memorials auf, die Ereignisgeschichte in den drei zeitlichen Ebenen Vorkriegszeit, NS-Geschichte und Nachkriegszeit mit den lebensgeschichtlichen Erzählungen der Überlebenden verbindet. Das Memorial wird im Zusammenhang mit dem IG Farben-Haus als künstlerische Installation präsentiert und gibt Anlass für historisch-politisches Lernen.
Kontakt
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-40
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
<link http: www.wollheim-memorial.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.wollheim-memorial.de
Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«
Termine
› 5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
› 26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
› 3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
› 14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
› 21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Friedrich Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
› 4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Rechtslehre der frühen Bundesrepublik«
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.
Der Nationalsozialismus war kaum vorbei, als Juristen begannen, sich der Grundlagen ihres Faches zu vergewissern. Dem »Positivismus« wurde die Schuld für die Verstrickung der eigenen Profession in den Nationalsozialismus gegeben, im Naturrecht die Chance gesehen, die Schatten der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Lena Foljanty rekonstruiert die Naturrechtsbesinnung der ersten Nachkriegsjahre in ihrem zeithistorischen Kontext. Sie zeigt, wie sie für Juristen einen Rahmen darstellte, in welchem sie sich über ihr professionelles Selbstverständnis und ihre Rolle in der zukünftigen Gesellschaft verständigen konnten. Die Naturrechtsbesinnung entpuppt sich als Schlüssel für die rasche Rekonsolidierung des Faches. Es wird deutlich, dass in ihr Grundlagen gelegt wurden, die das bundesrepublikanische Rechtsdenken noch in den nächsten Jahrzehnten prägen sollten.
Dr. Lena Foljanty ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. Ihre Dissertation Recht oder Gesetz. Juristische Identität und Autorität in den Naturrechtsdebatten der Nachkriegszeit erscheint im Februar 2013 im Mohr Siebeck Verlag in Tübingen.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Der alltägliche gewalttätige Rassismus in Deutschland ist nicht zu einem großen Thema geworden. Bürger, die sich Neonazis entgegenstellen, erhalten nach wie vor wenig Hilfe. Die Morde der NSU haben keine neue Sensibilität bei den Behörden geweckt. Es gibt keine Anweisungen, gegen braune Gewalt mit aller Energie vorzugehen, auch keine neuen Prioritäten in der Politik der inneren Sicherheit. Ebenso fehlen Indizien für neue Verve, neue Tatkraft, neue Courage im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Man tut so, als seien die NSU-Morde eine Sache – und die alltäglichen Gewalttätigkeiten gegen Ausländer eine ganz andere.
Prof. Dr. Heribert Prantl, geboren 1953 in Nittenau/Oberpfalz. Studium der Philosophie, der Geschichte und der Rechtswissenschaften. Von 1981 bis Ende 1987 Richter an verschiedenen bayerischen Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwalt. Ab 1988 politischer Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung und seit 1995 Ressortchef Innenpolitik und Mitglied der Chefredaktion.
Kontakt
Förderverein Fritz Bauer Institut e.V.
Manuela Ritzheim
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069.798 322-39
Fax: 069.798 322-41
<link mail ein fenster zum versenden der>verein@fritz-bauer-institut.de
Auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung steht u.a. die Neuwahl des Vorstandes und des Vertreters/der Vertreterin des Fördervereins im Stiftungsrat des Fritz Bauer Instituts.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet um 15.00 Uhr am gleichen Ort der Vortrag von Prof. Dr. Heribert Prantl, »Braune Mörder. Ein Blick in den Abgrund des Versagens. Die NSU und der gewalttätige Rechtsextremismus – nostra culpa« statt.
Ich hoffe, Sie zur Mitgliederversammlung und zum Vortrag zahlreich begrüßen zu dürfen.
Brigitte Tilmann (für den Vorstand)
Der Vorstand des Fördervereins
Brigitte Tilmann, Präsidentin des Oberlandesgerichtes a. D. (Vorsitzende), Gundi Mohr (stellv. Vorsitzende und Schatzmeisterin), Dr. Diether Hoffmann (Schriftführer), Prof. Dr. Eike Hennig, Dr. Rachel Heuberger, Herbert Mai, Klaus Schilling, David Schnell (Beisitzer)
Kontakt
Förderverein Fritz Bauer Institut e.V.
Manuela Ritzheim
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069.798 322-39
Fax: 069.798 322-41
<link mail ein fenster zum versenden der>verein@fritz-bauer-institut.de
Eine Kooperationsveranstaltung der Jugendbegegnungsstätte Anne Frank e.V. mit dem Pädagogischen Zentrum des Fritz Bauer Instituts und des Jüdischen Museums Frankfurt.
Der Eintritt ist frei!
Die Produktion von Spielfilmen war in der NS-Zeit ein wichtiges Anliegen der Kulturpolitik. Heute werden diese Filme als »Container« der NS-Ideologie betrachtet. Sie sind »unter Vorbehalt« für pädagogische Zwecke zugelassen. Aber ist es tatsächlich so, dass diese Spielfilme sich eignen, um den Nationalsozialismus besser zu verstehen?
In dieser Veranstaltung wollen wir überlegen, ob eine filmhistorische Perspektive geeignet ist, pädagogischen Potentiale und Schwierigkeiten bei der Nutzung dieser Quellen zu bestimmen. Sind diese Filme bzw. Sequenzen daraus geeignet, über die Besonderheit des NS-Antisemitismus und Rassismus oder der nationalsozialistischen Kriegstreiberei etwas zu lernen? Und vor allem: Wie kann dieses Lernen organisiert werden.
Ernst Szebedits (Vorstand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung) stellt Überlieferung, Archivierung und juristische Fragen im Zusammenhang der »unter Vorbehalt« zugänglichen NS-Propagandafilme dar.
Horst Walther (Medienpädagoge und Leiter des Instituts für Kino und Filmkultur) stellt pädagogische Konzepte zur Nutzung der »Vorbehaltsfilme« vor und berichtet aus der Praxis.
Gottfried Kößler (Lehrer und stellvertretender Direktor des Fritz Bauer Instituts) moderiert.
Kontakt
PÄDAGOGISCHES ZENTRUM FFM
Seckbächer Gasse 14
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069.212-74237
<link mail ein fenster zum versenden der>info@pz-ffm.de
<link http: www.pz-ffm.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.pz-ffm.de
Jugendbegegnungsstätte Anne Frank e.V.
Hansaallee 150
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069.56000-20
Fax: 069.56000-250
<link mail ein fenster zum versenden der>info@jbs-anne-frank.de
<link http: www.jbs-anne-frank.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.jbs-anne-frank.de
Gemeinsame Veranstaltung des Fritz Bauer Instituts und des Präsidiums der Goethe-Universität Frankfurt zum Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus
Kaum eine Diskussion über die Geschichte des »Dritten Reiches« kommt heutzutage ohne den Hinweis auf die »Volksgemeinschaft« aus. Noch vor einem Jahrzehnt hingegen galt der Begriff, obgleich in der NS-Zeit stark präsent und gebraucht, vielen Historikern und Zeitgenossen als bloße Propagandaformel. Der Vortrag erörtert die Geschichte des Begriffs, seine Bedeutung für eine erfahrungsgeschichtlich gehaltvolle Historiographie der NS-Zeit, aber auch seine analytischen Grenzen. Gefragt werden soll schließlich nach den Gründen und den Begleiterscheinung der gegenwärtigen Konjunktur der »Volksgemeinschafts«-Forschung.
Prof. Dr. Norbert Frei ist Inhaber des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leiter des Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts.
Veröffentlichungen u.a.: Der Führerstaat. Nationalsozialistische Herrschaft 1933 bis 1945, München 1987 (erw. Neuausgabe 2013); Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996 (Taschenbuch-Neuausgabe 2012); 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen, München 2005 (Taschenbuch 2009); 1968. Jugendrevolte und globaler Protest, München 2008; (mit R. Ahrens, J. Osterloh, T. Schanetzky) Flick. Der Konzern, die Familie, die Macht, München 2009 (Taschenbuch 2011); (mit E. Conze, P. Hayes, M. Zimmermann): Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010 (Taschenbuch 2012).
Kontakt
info@fritz-bauer-institut.de
Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«
Termine
› 5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
› 26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
› 3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
› 14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
› 21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Friedrich Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
› 4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Staatsrechtslehre der frühen Bundesrepublik«
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.
Werner Konitzer, stellv. Direktor des Fritz Bauer Instituts und apl. Prof. für Philosophie an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), promovierte und habilitierte zu Problemen der Sprach- und Medienphilosophie. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Berliner Humboldt-Universität und am Hamburger Institut für Sozialforschung. Seit Mitte der 90er Jahre arbeitet er schwerpunktmäßig zum Themenbereich Nationalsozialismus und Moral.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Zugang über den Universitäts-Parkplatz Fürstenberger Straße
Guide: N.N.
Das pädagogische Angebot greift die Konzeption des Memorials auf, die Ereignisgeschichte in den drei zeitlichen Ebenen Vorkriegszeit, NS-Geschichte und Nachkriegszeit mit den lebensgeschichtlichen Erzählungen der Überlebenden verbindet. Das Memorial wird im Zusammenhang mit dem IG Farben-Haus als künstlerische Installation präsentiert und gibt Anlass für historisch-politisches Lernen.
Kontakt
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-40
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
<link http: www.wollheim-memorial.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.wollheim-memorial.de
Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«
Termine
› 5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
› 26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
› 3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
› 14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
› 21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Friedrich Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
› 4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Staatsrechtslehre der frühen Bundesrepublik«
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.
Michael Schefczyk ist Professor für Praktische Philosophie an der Leuphana Universität Lüneburg. Seine Habilitationsschrift Verantwortung für historisches Unrecht ist die erste systematische Untersuchung der Frage nach der Verantwortung für historisches Unrecht seit dem Erscheinen von Karl Jaspers Die Schuldfrage. Mit den Mitteln der modernen philosophischen Analyse untersucht Michael Schefczyk in diesem Buch Gründe und Grenzen moralischer Verantwortung in Bezug auf historische Verbrechen.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Zugang über den Universitäts-Parkplatz Fürstenberger Straße
Guide: Céline Wendelgaß
Das pädagogische Angebot greift die Konzeption des Memorials auf, die Ereignisgeschichte in den drei zeitlichen Ebenen Vorkriegszeit, NS-Geschichte und Nachkriegszeit mit den lebensgeschichtlichen Erzählungen der Überlebenden verbindet. Das Memorial wird im Zusammenhang mit dem IG Farben-Haus als künstlerische Installation präsentiert und gibt Anlass für historisch-politisches Lernen.
Kontakt
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-40
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
<link http: www.wollheim-memorial.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.wollheim-memorial.de
European Leo Baeck Lecture Series 2012: »Jews and Justice«
Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des Fritz Bauer Instituts, des Jüdischen Museums Frankfurt am Main und des Leo Baeck Institute London
In diesem Jahr ist das Thema der Leo Baeck Lecture Series »Jews and Justice«. Die Reihe beinhaltet Vorträge über deutsche Rechtstheoretiker, Schriftsteller und über den Zusammenhang von Recht und Religion. Es sollen verschiedene Konzepte von Gerechtigkeit und Recht diskutiert werden, ihre Beziehungen zu realen politischen und historischen Verhältnissen und mögliche rechtliche und politische Konflikte, die daraus hervorgingen.
Ernst Tugendhat wurde am 8. März 1930 im tschechischen Brünn als Sohn jüdischer Eltern geboren. Seine Familie emigrierte 1938 in die Schweiz und 1941 nach Venezuela. Von 1946 bis 1949 studierte er an der Stanford University (USA) Klassische Philologie. Daran schloss sich 1949 ein Philosophie-Studium in Freiburg (Heidegger) an. 1956 Promotion, Thema seiner Dissertation waren die metaphysischen Grundbegriffe des Aristoteles. 1966 Habilitation in Tübingen mit einer Arbeit über den »Wahrheitsbegriff bei Husserl und Heidegger« (Berlin 1967). In der Zeit von 1966 bis 1975 war er ordentlicher Professor für Philosophie an der Universität Heidelberg. Daran schloss sich eine Tätigkeit am Max-Planck-Institut zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg an. Anschließend war er von 1980 bis 1992 Philosophieprofessor an der FU Berlin. Gastprofessuren in Santiago de Chile, Konstanz, Prag, Gioânia (Brasilien) und Porto Alegre folgten. Im Jahr 1999 wurde er von der Universität Tübingen zum Honorarprofessor ernannt. Am 9. Mai 2005 erhielt Ernst Tugendhat die Ehrendoktorwürde der Universidad Autónoma Madrid. Er gilt als einer der wichtigsten Vertreter der sprachanalytischen Philosophie in Deutschland.
Ernst Tugendhat vertritt eine »Moral der universellen Achtung«. Sie kommt in dem Imperativ »Instrumentalisiere niemanden!« zum Ausdruck. Der Philosoph beansprucht, damit die für unser moralisches Bewusstsein maßgebliche Konzeption des Guten identifiziert zu haben. Zu den Voraussetzungen dieses Moralbewusstseins gehört eine Vorstellung davon, was es heißt, das gute Mitglied einer moralischen Gemeinschaft zu sein. Dass wir überhaupt Mitglied einer solchen Gemeinschaft sein, d. h. moralisch urteilen wollen, lässt sich aber nicht begründen, sondern nur motivieren. Letztlich fundiert ein Akt der Selbstbestimmung diese Mitgliedschaft. Er zeigt, dass Menschen eigene Perspektiven im Lichte von Gründen dezentrieren können. Deshalb leben sie als vernünftige Tiere nicht bloß in Situationen und Kontexten, sondern in einer Welt. Sie ist der Schauplatz ihres moralischen Handelns.
Martin Bauer studierte Philosophie sowie vergleichende Literatur- und Religionswissenschaft in Berlin und Paris. Nach verschiedenen Verlagstätigkeiten, zuletzt als Cheflektor des Fischer Taschenbuch Verlages und Herausgeber der Neuen Rundschau, ist er seit 2002 Redakteur der Zeitschrift Mittelweg 36 des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Zudem ist er Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Ideengeschichte.
Kontakt
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«
Termine
› 5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
› 26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
› 3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
› 14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
› 21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Fritz Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
› 4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Staatsrechtslehre der frühen Bundesrepublik«
Prof. Dr. Joachim Vogel ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Ludwig Maximilian Universität München und Richter am OLG Stuttgart. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht und in der Europäisierung des Straf- und Strafprozessrechts. Darüber hinaus hat er sich mit rechtsgeschichtlichen Themen befasst. Vogel ist Mitherausgeber der JuristenZeitung. 2004 erschien sein Buch Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht im Berliner Wissenschaftsverlag.
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Saul Friedländer gehört zu den bedeutendsten Holocaustforschern der Gegenwart. Anlässlich seines 80. Geburtstags werden drei mit ihm seit vielen Jahren verbundene Historiker mit ihm über seine Biographie, seine Methode der Geschichtsschreibung und sein Werk diskutieren.
Eine gemeinsame Veranstaltung des Jena Centers Geschichte des 20. Jahrhunderts, des Simon-Dubnow-Instituts, des Fritz Bauer Instituts und des Jüdischen Museums Frankfurt mit Unterstützung des C.H. Beck Verlags und des Fördervereins Fritz Bauer Institut e.V.
Anmeldung
Jüdisches Museum Frankfurt
Christine Wern
<link mail ein fenster zum versenden der>christine.wern@stadt-frankfurt.de<link mail ein fenster zum versenden der>
Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«
Termine
› 5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
› 26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
› 3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
› 14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
› 21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Fritz Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
› 4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Staatsrechtslehre der frühen Bundesrepublik«
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.
Herlinde Pauer-Studer ist Professorin ist Professorin für Philosphie an der Universität Wien. Sie leitet das ERC-Advanced Research Project »Distortions of Normativity«. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt in der Moralphilosophie David Humes, neuerdings auch bei dem Thema »Nationalsozialismus und Moral«. 2011 erschien bereits in 2. Auflage ihr Standardwerk Einführung in die Ethik im Ullstein Taschenbuch Verlag, im Herbst 2012 wird ihr neuester Aufsatz Law and Morality under Evil Conditions: The SS-judge Konrad Morgen in der Zeitschrift Jurisprudence veröffentlicht.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Veranstaltung in Zusammenarbeit zwischen dem International Tracing Service (ITS), der Initiative »faites votre jeu« und dem Pädagogischen Zentrum Frankfurt am Main.
Es werden drei pädagogische Zugänge zum Thema »Deportationen« vorgestellt: Der Workshop der Initiative »faites votre jeu« zeigt am Beispiel des Polizeigefängnisses Klapperfeld Aspekte des NS-Terrors auf und geht anhand von Einzelbiografien auf Haft und Deportation ein. So entsteht ein Überblick über die Verfolgung verschiedener Gruppen zwischen 1933 und 1945. Der Workshop des ITS veranschaulicht anhand des Beispiels von Deportationen aus dem Raum Düsseldorf die Bürokratie und die Akteure auf deutscher Seite in der Planung und im Ablauf der Deportationen.
Der Workshop des Pädagogischen Zentrums erschließt ausgehend von Fotodokumenten der Deportation aus Hanau vom 30. Mai 1942 zum einen die Situation der Deportation inmitten des Alltags der »Volksgemeinschaft«. Zum anderen eröffnet die Analyse der Fotos Zugang zu den Biografien der Deportierten.
Leitung
Mirja Keller, Initiative »faites votre jeu«
Gottfried Kößler, Pädagogisches Zentrum Frankfurt
Dr. Susanne Urban, International Tracing Service (ITS)
Kontakt
Pädagogisches Zentrum FFM
Seckbächer Gasse 14
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069.212-74237
<link mail ein fenster zum versenden der>info@pz-ffm.de
<link http: www.pz-ffm.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.pz-ffm.de<link mail ein fenster zum versenden der>
Zugang über den Universitäts-Parkplatz Fürstenberger Straße
Guide: Céline Wendelgaß
Das pädagogische Angebot greift die Konzeption des Memorials auf, die Ereignisgeschichte in den drei zeitlichen Ebenen Vorkriegszeit, NS-Geschichte und Nachkriegszeit mit den lebensgeschichtlichen Erzählungen der Überlebenden verbindet. Das Memorial wird im Zusammenhang mit dem IG Farben-Haus als künstlerische Installation präsentiert und gibt Anlass für historisch-politisches Lernen.
Kontakt
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-40
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
<link http: www.wollheim-memorial.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.wollheim-memorial.de
Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«
Termine
› 5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
› 26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
› 3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
› 14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
› 21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Fritz Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
› 4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Staatsrechtslehre der frühen Bundesrepublik«
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.
Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M., geb. 1964, Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn und München sowie an der University of Chicago (LL.M. 1993). Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München, Venia Legendi für die Fächer Öffentliches Recht, ausländisches Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie. 2001 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, seit 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine und Vergleichende Staatslehre an der Universität Bayreuth.
Kontakt<link mail ein fenster zum versenden der>
info@fritz-bauer-institut.de
Gespräch mit Michael Brenner, Lena Gorelik, Constantin Goschler und Salomon Korn
Michael Brenner (Hrsg.), Geschichte der Juden in Deutschland von 1945 bis zur Gegenwart. Politik, Kultur und Gesellschaft
München: C.H. Beck, 2012, 542 S., 62 Abb., 2 Karten, ISBN 978-3-406-63737-7, € 34,–
Autorinnen und Autoren: Dan Diner (Jerusalem, Leipzig), Norbert Frei (Jena), Lena Gorelik (München), Constantin Goschler (Bochum), Atina Grossmann (New York), Anthony Kauders (Keele, München), Tamar Lewinsky (Basel), Yfaat Weiss (Jerusalem).
Erstmals schildert dieser Band auf der Grundlage breiter Archivrecherchen, wie jüdisches Leben sich nach dem Holocaust über sechs Jahrzehnte in Deutschland entfaltete, welche Rolle es für die deutsche Gesellschaft in West und Ost spielte und wie im wiedervereinigten Deutschland durch die Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion die am schnellsten wachsende jüdische Gemeinde der Welt entstand.
Nach dem Holocaust galt Deutschland den meisten Juden als »blutgetränkte Erde«, auf der jüdisches Leben unmöglich erschien. Dennoch bildete in den ersten Nachkriegsjahren das besetzte Deutschland eine Durchgangsstation für jüdische Überlebende aus Osteuropa. Ein kleiner Teil von ihnen blieb und baute gemeinsam mit überlebenden und aus dem Exil zurückgekehrten deutschen Juden wieder jüdische Gemeinden auf. International renommierte Zeithistoriker beschreiben die Entwicklung der Gemeinden, die Politik des Zentralrats und seiner Vorsitzenden, die »Wiedergutmachung« sowie den Umgang mit altem und neuem Antisemitismus. Das Buch dürfte für längere Zeit zum Standardwerk über das jüdische Leben in Deutschland seit 1945 werden.
Kontakt
Jüdisches Museum Frankfurt
Untermainkai 14/15
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069.212 35000
Fax: 069.212 30705
<link mail ein fenster zum versenden der>info@juedischesmuseum.de
<link http: www.juedischesmuseum.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.juedischesmuseum.de
Tagungsreihe »Blickwinkel. Antisemitismus in der Migrationsgesellschaft«
Teil 3: Bildungszugang Gender
Der Ruf nach Gendersensibilität ist heute überall zu hören. Gleichzeitig aber wird der Zusammenhang von ausgrenzenden Denk- und Deutungsmustern und Genderbezügen bislang kaum systematisch erforscht und reflektiert – so auch die Beziehung zwischen Antisemitismus und Geschlecht(erverhältnis).
Die Tagung »Bildungszugang Gender« möchte an der Schnittstelle von Wissenschaft und pädagogischer Praxis die Rolle von Gender in der Auseinandersetzung mit Antisemitismus diskutieren: Sind im Antisemitismus wie auch im Sprechen darüber Dimensionen von Gender enthalten? Ist es sinnvoll, Antisemitismus anhand von Gender kritisch zu bearbeiten? Wie wirken in der Migrationsgesellschaft unterschiedliche Macht- und Diskriminierungsverhältnisse zusammen und was bedeutet das wiederum für gesellschaftliche und präventiv-pädagogische Strategien und Konzepte?
Nachdem die erste Tagung der Blickwinkel-Reihe den »Bildungsraum Lebenswelt« fokussierte und die zweite sich mit dem »Bildungsansatz Alltagskultur« beschäftigte, hoffen wir für die Diskussion des Bildungszugangs Gender auf einen weiterhin spannenden und lebendigen Austausch.
Ein Kooperationsprojekt von
Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA e.V.);
Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«;
Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin;
Jugendbegegnungsstätte Anne Frank e.V.;
<link http: www.pz-ffm.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>Pädagogisches Zentrum Frankfurt am Main;
Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
Programm
... <link fileadmin downloads blickwinkel_antisemitismus-tagung_iii.pdf _blank download herunterladen der datei>Tagungsprogramm (pdf-Datei)
Kontakt
Elizaveta Khan
Integrationshaus e.V.m, Köln
Tel.: 0221.99745753
<link mail ein fenster zum versenden der>blickwinkel@integrationshaus-koeln.de
Fritz Bauer gehört zu den bedeutendsten und juristisch einflussreichsten deutsch-jüdischen Remigranten der bundesrepublikanischen Geschichte. Diese Tagung wird erstmals den deutsch-jüdischen Kontext seines Lebens und Wirkens ins Zentrum rücken. Wir fragen danach, wie die öffentlichen Facetten der Person Fritz Bauers mit seinem Leben als »jüdischer« Remigrant zusammenhängen – unabhängig davon, in welcher Weise Bauer selbst sein Judentum beschrieb.
In der Bundesrepublik war eine ganze Reihe jüdischer Juristen, Historiker und Vertreter von Interessensverbänden in unterschiedlichen Bereichen damit befasst, Aufklärung über die Verbrechen des Holocaust zu betreiben, Rechtsbeistand zu geben, Interessen von Verfolgten zu vertreten und Wiedergutmachungsansprüchen eine rechtliche Grundlage zu verschaffen. Sie stießen dabei nicht nur auf Zustimmung, sondern vielmals auf Skepsis, die dem Umstand geschuldet war, dass sie Juden waren. Auch wenn ihre Verbindung untereinander oft nur eine lose und zeitlich befristete war, schufen sie mit ihrer Arbeit ein eigenes Netzwerk.
Gefördert durch das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, durch die Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte und den Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e.V. – AsKI aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Programm
Sonntag 21. Oktober 2012
18.00 Uhr ∙ Raphael Gross:
Begrüßung
18.10 Uhr ∙ Justizminister Jörg-Uwe Hahn:
Grußwort
18.30 Uhr ∙ Detlev Claussen:
Unter uns. Die Remigranten Fritz Bauer, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno treffen sich in Frankfurt
Montag, 22. Oktober 2012
10.00–11.00 Uhr ∙ Katharina Stengel:
H. G. Adler und Hermann Langbein: Die schwierige Rolle der Verfolgten in den NS-Prozessen
11.15–12.15 Uhr ∙ Katharina Rauschenberger:
Recht schaffen und politisch handeln. Fritz Bauer und Henry Ormond – ein Vergleich
12.15–13.15 Uhr ∙ Klaus Kempter:
Institutionalisierung der Holocaustforschung? Joseph Wulf und das »Internationale Dokumentationszentrum« am Wannsee
14.30–15.30 Uhr ∙ Lena Foljanty:
Die Rechtstheorie Fritz Bauers im Kontext der Diskussionen der Nachkriegszeit
16.00–17.00 Uhr ∙ Volker Rieß:
Fritz Bauer und die Zentrale Stelle in Ludwigsburg: Personen, Konsens und Dissens
17.00–18.00 Uhr ∙ Ronen Steinke:
Fritz Bauer und die Interview-Affären 1963 und 1965
18.00–18.30 Uhr ∙ Liliane Weissberg:
Kommentar zur Tagung
... <link fileadmin downloads _blank download herunterladen der datei>Tagungsprogramm (pdf-Datei)
Kontakt
Dr. Katharina Rauschenberger
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-26
Fax: 069.798 322-41
<link mail ein fenster zum versenden der>k.rauschenberger@fritz-bauer-institut.de
Zugang über den Universitäts-Parkplatz Fürstenberger Straße
Guide: Céline Wendelgaß
Das pädagogische Angebot greift die Konzeption des Memorials auf, die Ereignisgeschichte in den drei zeitlichen Ebenen Vorkriegszeit, NS-Geschichte und Nachkriegszeit mit den lebensgeschichtlichen Erzählungen der Überlebenden verbindet. Das Memorial wird im Zusammenhang mit dem IG Farben-Haus als künstlerische Installation präsentiert und gibt Anlass für historisch-politisches Lernen.
Kontakt
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-40
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
<link http: www.wollheim-memorial.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.wollheim-memorial.de
Eine gemeinsame Veranstaltung des Jüdischen Museums Fankfurt, des Fritz Bauer Instituts, des Martin-Buber-Lehrstuhls für Jüdische Religionsphilosphie und des Präsidiums der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Das Frankfurter Seminar für Judaistik wurde 1969 als dritter Lehrstuhl für Judaistik an einer deutschen Universität gegründet. Aufbauend auf einer philologischen Ausbildung der Studierenden, stand die Arbeit an Texten seitdem im Mittelpunkt von Forschung und Lehre. Wie auch an anderen judaistischen Lehrstühlen galt das Hauptinteresse der antiken und rabbinischen Epoche. Im Verlauf der Zeit erweiterte sich das Themenspektrum ins Mittelalter und die Neuzeit; die Judaistik versteht sich seit langem als breit angelegte Kulturwissenschaft.
Die Berufung einer Juniorprofessorin für europäisch-jüdische Geschichte 2010 und die Wiederbesetzung des Lehrstuhls 2011 bietet Anlass, das Profil der Judaistik in Frankfurt und die Kooperation mit anderen Institutionen, wie dem Fritz Bauer Institut, dem Jüdischen Museum und der Martin-Buber-Professur für Jüdische Religionsphilosophie, neu zu beschreiben.
Prof. Dr. Elisabeth Hollender hat sich 2001 in Jüdischen Studien an der Gerhard Mercator Universität GH Duisburg habitiliert. Zuletzt war sie Professorin für die Religion des Judentums in Geschichte und Gegenwart an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2011 ist sie Professorin am Seminar für Judaistik der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Ihr Forschungsinteresse liegt in der Geschichte und Literatur des aschkenasischen Judentums im Mittelalter unter Berücksichtigung des Minderheitenstatus der Juden im mitteleuropäischen Raum.
2008 ist von ihr die Monographie Piyyut Commentary in Medieval Ashkenaz (Studia Judaica 42, Berlin: de Gruyter) erschienen. Aktuell hat sie einen Beitrag über das Ritual der Beschneidung im mittelalterlichen Judentum (»The Ritualization of Circumcision in Medieval Judaism in Relation to Islam and Christianity: An Overview«, in: Religion 42:2, 2012, S. 233-246) veröffentlicht.
Kontakt
<link http: www.judaistik.uni-frankfurt.de personal hollender index.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.judaistik.uni-frankfurt.de/personal/Hollender/index.html
Zugang über den Universitäts-Parkplatz Fürstenberger Straße
Guide: Céline Wendelgaß
Das pädagogische Angebot greift die Konzeption des Memorials auf, die Ereignisgeschichte in den drei zeitlichen Ebenen Vorkriegszeit, NS-Geschichte und Nachkriegszeit mit den lebensgeschichtlichen Erzählungen der Überlebenden verbindet. Das Memorial wird im Zusammenhang mit dem IG Farben-Haus als künstlerische Installation präsentiert und gibt Anlass für historisch-politisches Lernen.
Kontakt
Fritz Bauer Institut
Tel.: 069.798 322-40
<link mail ein fenster zum versenden der>info@fritz-bauer-institut.de
<link http: www.wollheim-memorial.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.wollheim-memorial.de
Geschlossene Veranstaltung, Teilnahme nur auf Einladung!
4. Workshop des Fritz Bauer Instituts und der <link http: www.evangelische-akademie.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>Evangelischen Akademie Arnoldshain
Unser alljährlicher Workshop zu Moral und Nationalsozialismus findet in diesem Jahr wieder in Arnoldshain statt. Wie immer wollen wir die Arbeit an einem bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt verbinden mit Vorträgen und Berichten aus den verschiedenen Projekten. Schwerpunkt gemeinsamer Textinterpretationen wird dieses Jahr das Verhältnis von moralischen Gefühlen und Urteilen im NS-Film und in der Nachkriegszeit sein. Dabei wollen wir uns auf drei Filme konzentrieren:
»Das Wunder von Bern«, ein Film von Sönke Hoffmann, Deutschland, 2003
»Tanz auf dem Vulkan«, Hans Steinhoff, Deutschland, 1938
»Kora Terry«, Georg Jacoby, Deutschland, 1940
In den beiden ersten Filmen geht es um explizit nationalistische Gefühle, also Gefühle, die sich auf die politische Einheit, die Nation oder das Volk, beziehen. In dem dritten Film geht es um die Verbindung von privaten und politischen Gefühlen. In den Diskussionen wird es auch um die Unterscheidung von Gefühlen, die nationalistisch sind, und Gefühlen, die im Nationalsozialismus mobilisiert wurden gehen. Lässt sich ein solcher Unterschied überhaupt feststellen? Zweitens geht es um die Verbindung dieser Gefühle besonderer Zugehörigkeit mit moralischen Urteilen und Einstellungen.
Sonntag, 2. September 2012
18:30–19:30 Uhr Anreise und Abendessen
19:30–21:30 Uhr Film, Gefühle und Leidenschaft – Eine Einführung
Montag, 3. September 2012
08:30–09:00 Uhr Frühstück
09:00–11:00 Uhr Berichte aus den Projekten
11:00–13:00 Uhr Moral in »Tanz auf dem Vulkan« (Daniel Wildmann), »Das Wunder von Bern« (Werner Konitzer) und »Kora Terry« (Werner Konitzer, Daniel Wildmann)
13:00–14:00 Uhr Mittagessen
14:00–15:00 Uhr Moral, moralische Gefühle zu Nation und Volksgemeinschaft – Nationalsozialismus und Nationalismus
15:00–15:45 Uhr Kaffeepause
15:45–17:00 Uhr Berichte aus den Projekten
Abreise bis 18:30 Uhr
Evangelische Akademie Arnoldshain
Am Eichwaldsfeld 3, 61389 Schmitten
Tel.: 06084.95980
<link http: www.evangelische-akademie.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.evangelische-akademie.de
Anmeldung
Fritz Bauer Institut
Dorothee Becker (Sekretariat)
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069.798 322-40,
Telefax: 069.798 322-41,
<link mail ein fenster zum versenden der>d.becker@fritz-bauer-institut.de
Kontakt
Werner Konitzer
Tel.: 0179.520 45 20
<link mail ein fenster zum versenden der>wekonitzer@aol.com
Ausgaben des Programmhefts
(pdf-Datei) seit April 2018
› April bis Juli 2026
› Oktober bis Februar 2025/26
› April bis Juli 2025
› Oktober bis Februar 2024/25
› März bis Juli 2024
› Oktober bis Februar 2023/24
› April bis Juli 2023
› Oktober bis Februar 2022/23
› April bis September 2022
› Oktober bis Februar 2021/22
› Juni bis Juli 2021
› April bis Mai 2021
› Januar bis Februar 2021
› Oktober bis November 2020
› März bis Juli 2020
› Oktober bis Februar 2019/20
› April bis Juli 2019
› Oktober bis Februar 2018/19
› April bis Juli 2018