Events and Exhibitions

Monday, 3. December 2012, 18:15 o'clock

Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit

Vortrag von Prof. Dr. Joachim Vogel (München):

Goethe-Universität Frankfurt
Campus Westend
Grüneburgplatz 1
Casino-Gebäude am IG Farben-Haus, Raum 1.811

Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe
»Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit«


Termine
›  5. November 2012, Prof. Dr. Oliver Lepsius (Bayreuth/Chicago):
»Moral und Recht in den Anfängen des nationalsozialistischen Rechts«
›  26. November 2012, Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer (Wien):
»Zum Verhältnis von Moral und Recht im Nationalsozialismus«
›  3. Dezember 2012, Prof. Dr. Joachim Vogel (München):
»Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht und die Wahrnehmung dieser Einflüsse in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit«
›  14. Januar 2013, Prof. Dr. Michael Schefczyk (Frankfurt an der Oder):
»Zum Verhältnis von Recht und Moral in Jaspers Schuldfrage«
›  21. Januar 2013, Prof. Dr. Werner Konitzer (Fritz Bauer Institut):
»Einfache Sittlichkeit. Otto Fritz Bollnow und die Veränderung der Moral nach der Niederschlagung des NS-Regimes«
›  4. Februar 2013, Dr. Lena Foljanty (Frankfurt am Main):
»Zur Auseinandersetzung mit Naturrecht und Rechtspositivismus in der Staatsrechtslehre der frühen Bundesrepublik«

Prof. Dr. Joachim Vogel i
st Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Ludwig Maximilian Universität München und Richter am OLG Stuttgart. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht und in der Europäisierung des Straf- und Strafprozessrechts. Darüber hinaus hat er sich mit rechtsgeschichtlichen Themen befasst. Vogel ist Mitherausgeber der JuristenZeitung. 2004 erschien sein Buch Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht im Berliner Wissenschaftsverlag.

Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral bzw. Sittlichkeit und Recht so weit wie möglich auf. »Recht ist nach deutscher Auffassung nicht eine Sache willkürlichen Beliebens, auch nicht der äußeren Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, sondern eine mit dem sittlichen und religiösen Leben der Gemeinschaft eng verbundene Lebensordnung, die den Einzelnen mit eigenem Geltungsanspruch gegenübertritt und sie innerlich bindet«, so schrieb der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Karl Larenz 1934. Und in den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank nur kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutet dieses Ideal der Einschmelzung des Unterschiedes von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagt sie auf der anderen Seite für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«?
Mit der Niederschlagung des NS durch die Alliierten und der Einrichtung zweier deutscher Staaten waren die Rechtssysteme einer deutlichen Veränderung unterworfen. Dennoch transformierten sich Recht und Moral nur allmählich. Wie weit und in welcher Form bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik? Wie weit spielte die Vorstellung einer Identität beider noch in der Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre und der Moralphilosophie in Deutschland nach 1945 eine Rolle?
In der Vorlesungsreihe wird das Verhältnis von Recht und Moral im Nationalsozialismus und in der Zeit nach dem Nationalsozialismus alternierend von Rechtstheoretikern und Moralphilosophen dargestellt und analysiert.

Kontakt
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info@fritz-bauer-institut.de



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