Oskar Gröning wird von der Staatsanwaltschaft Hannover Beihilfe zur Ermordung der 300.000 ungarischen Juden, die im Sommer 1944 in Auschwitz vernichtet wurden, vorgeworfen. Die Anklage ist vom Landgericht Lüneburg zugelassen und der Beginn der Haupthauptverhandlung ist auf den 21. April terminiert.
Gröning war in Auschwitz vor allem für die Verwertung des Bargeldes aus dem Gepäck der jüdischen Opfer zuständig. Die Anklage gegen ihn markiert eine grundsätzliche Wende in der Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Angehörigen der SS. Sie scheint an Fritz Bauers Auffassung anzuknüpfen, nach dem jeder, der in Auschwitz in irgendeiner Weise Dienst tat, am Vernichtungsprozess beteiligt gewesen sei und sich strafrechtlich verantworten müsse.
An diesem Strafverfahren werden mehr als 60 Überlebende von Auschwitz als Nebenkläger teilnehmen, weil ihre nahen Angehörigen unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz ermordet wurden. 12 von ihnen sind als Zeugen geladen. Thomas Walther und Cornelius Nestler vertreten die Großzahl dieser Nebenkläger.
Der Vortrag erläutert die rechtlichen Besonderheiten dieses Prozesses und blickt auf die jahrzehntelange Praxis der Strafverfolgung zurück.
Cornelius Nestler ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln. Er war Nebenklagevertreter im Strafprozess gegen John Demjanjuk am Landgericht München II. Sein gegenwärtiger Forschungsschwerpunkt liegt beim Umgang der bundesdeutschen Justiz mit den NS-Verbrechen.
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