Ausstellungseröffnung
Montag, 16. Juli 2012, 11:00 Uhr
Öffnungszeiten
Mo. bis Do., 8:00–16:00 Uhr und Fr., 8:00–13:00 Uhr
Eintritt frei
Veranstalter
Institut für Braunschweigische Regionalgeschichte an der TU Braunschweig und Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, mit Unterstützung der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Kuratorin
Dr. Claudia Fröhlich, Leibniz Universität Hannover
Ausstellungsgestaltung
BERGZWO communication + concepts, Berlin
»Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr … Ich stelle deswegen den Satz auf: ein Unrechtsstaat – im Gegensatz zum heutigen Rechtsstaat – … wie das Dritte Reich ist überhaupt nicht hochverratsfähig.«
Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer
Otto Ernst Remer, Mitglied des Vorstands der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP), bezeichnete im Frühjahr 1951 öffentlich im niedersächsischen Wahlkampf die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 als Hoch- und Landesverräter. Bundesinnenminister Robert Lehr stellte daraufhin Strafantrag in Braunschweig. Nachdem der zuständige Staatsanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zunächst abgelehnt hatte, übernahm Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer das Verfahren persönlich und erhob Anklage.
Mit der Verurteilung erkannte das Landgericht Braunschweig den Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an und befreite ihn damit vom Stigma des Verrats. Das Braunschweiger Verfahren bildet die normative Grundlage für die positive Wahrnehmung des Widerstandes gegen den NS-Staat in der Bundesrepublik. Der »Remer-Prozess« vor 60 Jahren gilt heute als eines der wichtigsten juristischen Verfahren mit politischem Hintergrund in der Geschichte der frühen Bundesrepublik.
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Kontakt
Generalstaatsanwaltschaft
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17, 38100 Braunschweig
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