24. April bis 17. Juli 2019
mittwochs, 16:00–18:00 Uhr, HZ 9
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs finden in Deutschland noch immer Strafverfahren gegen Beteiligte an den Verbrechen der nationalsozialistischen Zeit statt. Gegenstand dieser Verfahren ist nicht nur die individuelle Schuld der Angeklagten. Die Justiz hat sich auch damit auseinanderzusetzen, wie sie – stellvertretend für die bundesdeutsche Gesellschaft insgesamt – in früheren Jahrzehnten mit dem nationalsozialistischen Unrecht umgegangen ist. Die Art und Weise, in der das Strafrecht in diesem Zusammenhang genutzt wurde, unterlag mehrfachen Wandlungen. In der Vorlesung sollen die maßgeblichen Entwicklungen nachvollzogen und damit ein zentrales Kapitel der (juristischen) Zeitgeschichte Deutschlands vertieft behandelt werden. Zugleich soll die deutsche Erfahrung aus ihrem singulären Kontext gelöst und als ein Beispiel verstanden werden, an dem sich die Möglichkeiten, Probleme und Versäumnisse einer Rechtsgemeinschaft im Umgang mit ihrer Unrechtsvergangenheit allgemein verdeutlichen lassen.
Die Vorlesung kann auch von Studierenden der Rechtswissenschaft (als Kolloquium) besucht werden.
23. April bis 16. Juli 2019
dienstags, 12:00–14:00 Uhr, SH 2.108
Dieses Seminar kann nur zusammen mit der Übung Auschwitz. Nachgeschichte und Repräsentationen (Dr. Tobias Freimüller, Mi. 14:00–16:00 Uhr) besucht werden. Verbunden mit Seminar und Übung ist eine Exkursion nach Auschwitz/Oświęcim von 20. bis 25. Juli 2019, für die ein Unkostenbeitrag von 180 Euro erhoben wird.
Während in der Übung die Nachgeschichte von »Auschwitz« behandelt wird, geht es im Seminar um die Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers im Kontext der Geschichte des Zweiten Weltkriegs. Als im Sommer 1940 die ersten Häftlinge in das neu errichtete KZ Auschwitz verschleppt wurden, zeichnete sich noch keineswegs ab, dass das NS-Regime hier das Zentrum des Massenmords an den europäischen Juden errichten würde. Ausgehend von der Geschichte des Lagerkomplexes steht die Frage nach der Radikalisierung der antijüdischen Politik im Dritten Reich im Mittelpunkt des Seminars. Wie schlug die Politik der Ausgrenzung in systematischen Mord um? Nicht nur die Täterseite, sondern auch die Perspektive der Verfolgten kommt in den Blick.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Studierende, die nicht einen Studiengang des Historischen Seminars studieren, werden nachrangig, d.h. nach Maßgabe der übrigbleibenden Plätze, in das Seminar aufgenommen. Die Anmeldung für Seminar, Übung und Exkursion ist ab dem 15.2.2019 über OLAT möglich. Bitte melden Sie sich parallel an für das Seminar (https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/6687883266/CourseNode/93668888136753) und für die Übung (https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/6664978434/CourseNode/93668888136022).
25. April bis 18. Juli 2019
donnerstags, 10:00–12:00 Uhr, Seminarpavillon Westend, SP 0.01
Das Phänomen des Völkermords lässt sich weit in die Menschheitsgeschichte zurückverfolgen. Der Begriff und die darin zum Ausdruck gebrachte Vorstellung, es handle sich dabei um ein Unrecht eigener Art, ist dagegen kaum älter als 70 Jahre. Heute kommt der Bezeichnung eines Geschehens als Völkermord oder Genozid in völkerrechts- und geschichtspolitischen Diskussionen eine Symbolkraft zu, die ihresgleichen sucht. In diesem Seminar soll der Völkermord als Schlüsselbegriff unserer Zeit aus geschichtswissenschaftlicher, rechtlicher und soziologischer Perspektive erschlossen werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Rolle, die der Begriff des Völkermords bei der rechtlichen Aufarbeitung unterschiedlicher historischer Unrechtskontexte gespielt hat. Behandelt wird dabei nicht nur der Holocaust an den europäischen Juden, sondern auch der Genozid an den Tutsi in Ruanda, die vielfach als Auto-Genozid bezeichneten Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha, die Bedeutung des Völkermord-Begriffs in der Erfassung von Verbrechen des Bürgerkriegs in Jugoslawien und die Diskussionen um die Bezeichnung von Kolonialunrecht oder die gegen die armenische Bevölkerung gerichtete Vernichtungspolitik der Jungtürken.
Das Seminar ist auch für Studierende der Rechtswissenschaft geöffnet. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.
Anmeldung unter sekretariat.steinbacher(at)fritz-bauer-institut.de
23. April bis 16. Juli 2019
dienstags, 18:00–20:00 Uhr, SH 2.105
Im Forschungskolloquium werden laufende Untersuchungen und jüngst abgeschlossene Studien zur Geschichte und Wirkung des Holocaust vorgestellt und diskutiert. Es richtet sich an fortgeschrittene Studierende der Geschichte, an Examenskandidaten und -kandidatinnen, Promovierende, Habilitierende und wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Fachbereich Geschichte.
24. April bis 17. Juli 2019
mittwochs, 14–16 Uhr, IG 0.457
Diese Übung kann nur zusammen mit dem Seminar Auschwitz und die Ermordung der Europäischen Juden (Prof. Dr. Sybille Steinbacher, Di. 12:00–14:00 Uhr) besucht werden. Verbunden mit Seminar und Übung ist eine Exkursion nach Auschwitz/Oświęcim vom 20.–25. Juli 2019, für die ein Unkostenbeitrag von 180 Euro erhoben wird.
Während im Seminar die Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz behandelt wird, steht in der Übung die Nachgeschichte im Mittelpunkt. Dabei geht es um die strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen, die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte von Auschwitz, aber auch um deren Repräsentationen in Literatur, Film und Kunst sowie um die Geschichte des Ortes nach 1945.
Teilnahmevoraussetzung für die Übung ist die Einreichung regelmäßiger Lektüreprotokolle und die Übernahme eines Kurzreferats. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Die Anmeldung für Seminar, Übung und Exkursion ist ab dem 15.2.2019 über OLAT möglich. Bitte melden Sie sich parallel an für das Seminar (https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/6687883266/CourseNode/93668888136753) und für die Übung (https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/6664978434/CourseNode/93668888136022).
24. April bis 17. Juli 2019
mittwochs, 14:00–17:00 Uhr, SH 4.108
Am 5. November 1937 hatte Adolf Hitler dem Reichskriegsminister, dem Reichsaußenminister und den Oberbefehlshabern der Wehrmacht seine expansionistischen Ziele dargelegt. Abhängig vom Stand der Rüstung und der wirtschafts- und außenpolitischen Lage sollte die Wehrmacht möglicherweise bereits im folgenden Jahr, spätestens aber ab 1943/45 losschlagen.
1938 erfolgte der »Anschluss« Österreichs und das Sudetenland kehrte infolge des Münchner Abkommens »Heim ins Reich«. Am 15. März 1939 marschierte die Wehrmacht in die »Rest-Tschechei« und eine Woche später ins Memel-Gebiet ein. Nachdem am 23. August 1939 der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt, dessen geheim gehaltenes Zusatzabkommen die deutschen und sowjetischen Interessensphären in Ostmitteleuropa absteckte, unterzeichnet worden war, überfiel die Wehrmacht am 1. September 1939 Polen; zwei Tage später erklären daraufhin England und Frankreich dem Deutschen Reich den Krieg.
Das Proseminar beleuchtet die Außenpolitik ebenso wie die wirtschaftlichen und militärischen Kriegsvorbereitungen des NS-Regimes in den beiden Jahren vor dem deutschen Überfall auf Polen. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.
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