Forschung und Lehre

Friedrich Karl Kaul und die Rolle der DDR in westdeutschen NSG-Verfahren

Bearbeiterin: Dr. Katharina Rauschenberger

Das Denken und Wirken des Ostberliner Rechtsanwalts und DDR-Fernsehstars Friedrich Karl Kaul ist in seiner Gesamtheit noch nicht historisch kontextualisiert worden. Der Fokus bisheriger Forschungen zu seiner Person lag auf der Zeit nach 1945, doch der 1906 geborene Anwalt jüdischer Herkunft hatte im nationalsozialistischen Deutschland und in der Emigration bereits vor 1945 prägende Erfahrungen gemacht. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland 1946 war Kaul bereits 41 Jahre alt und hatte vor allem Entrechtung und Verfolgung erlebt. Seine Aktivitäten noch vor Gründung der beiden deutschen Staaten und sein Einsatz für den Aufbau der DDR sollen vor diesem Hintergrund interpretiert und zu den Erfahrungen anderer »Westemigranten« in Beziehung gesetzt werden.

Kaul legte 1946 ein rasantes Arbeitstempo vor. So wurde er Justiziar der Berliner Rundfunkanstalt, betreute den Jugendstrafvollzug, vertrat rechtlich die Geschäftsstelle der SED-Moabit und schrieb unermüdlich Artikel, Aufsätze, Romane und Filmexposés. Schon 1947 war er durch eine juristische Ratgebersendung im Berliner Rundfunk öffentlich bekannt. Ab 1948 führte er in Ostberlin eine Rechtsanwaltskanzlei, die auch an den Gerichten in den westlichen Zonen zugelassen war. Von Beginn der 1950er Jahre an vertrat er Mitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands im Parteienverbotsprozess in der Bundesrepublik. Nach dem Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht 1956 konnte Kaul jedoch nicht weiter in westdeutschen Staatsschutzverfahren aktiv werden.

So verlegte er sich zu Beginn der 1960er Jahre auf die Vertretung von Nebenklägern aus der DDR und anderen sozialistischen Ländern in den Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Westdeutschland. Von DDR-Parteistellen wurden diese Prozesse, als deren Auftakt der Eichmann-Prozess in Jerusalem gelten kann, als Agitationsfeld genutzt. Im ersten, zweiten und fünften Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965, 1965–1966, 1973–1976), im »Euthanasie«-Verfahren gegen Bohne, Vorberg, Allers u.a. (1967–1968), im Prozess gegen Adolf Beckerle (1966–1968), im Thälmann-Prozess (1962–1988, weitergeführt von Kauls Partner Winfried Matthäus), im Treblinka- und im Mittelbau-Dora-Verfahren (1967–1971, 1967–1970), im Lischka-Prozess (1979–1980) und, als letztem Großverfahren, im Majdanek-Prozess (1975–1981) trat Kaul als Nebenklagevertreter auf.

Friedrich Karl Kaul hat in seiner publizistischen Tätigkeit unermüdlich das rechtliche Material aus den von ihm begleiteten Verfahren, aber auch Material aus historischen Prozessen für die breite Öffentlichkeit zusammengestellt und kommentiert. Er hat eine Reihe von Kino- und Fernsehfilmen produziert und in Publikationen und Filmen Teile seiner eigenen Biografie verarbeitet. Dr. Katharina Rauschenberger wird neben einer Analyse seiner Auftritte vor westdeutschen Gerichten auch untersuchen, wie Kaul die Prozesse und anderes Material für seine schriftstellerischen Arbeiten verwertete, was ihn daran interessierte und welche Agenda er damit verfolgte.