Archiv und Bibliothek

Nutzung

Das Archiv des Fritz Bauer Instituts kann von allen Interessierten für Forschungszwecke genutzt werden. Grundlage der Benutzung stellt das Hessische Archivgesetz sowie die Archivbenutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung dar. Die Benutzung kann vor Ort, fernmündlich, per Brief oder E-Mail erfolgen.

Für eine Nutzung vor Ort ist eine Anmeldung mit einem Vorlauf von mindestens fünf Werktagen erwünscht. Die Anmeldung ist zu richten an: archiv(at)fritz-bauer-institut.de.

Das Anfertigen von Reproduktionen ist prinzipiell möglich, die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenordnung des Archivs des Fritz Bauer Instituts in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das selbstständige Fotografieren von Archivalien ist unter Einschränkungen erlaubt.

Vor der Einsichtnahme in Archivgut ist ein Benutzungsantrag auszufüllen. Für die Bestände des Archivs des Fritz Bauer Instituts gelten in der Regel die Schutzfristen des Hessischen Archivgesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis eines berechtigten Forschungsinteresses, Wahrnehmung rechtlicher Interessen und der schutzwürdigen Belange Dritter in geeigneter Weise) kann eine Sondergenehmigung für gesperrtes Archivgut beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter archiv(at)fritz-bauer-institut.de zu erfragen.

Nutzungs- und Gebührenordnung sowie Benutzerantrag finden Sie hier als Download:

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anfragen Zeit in Anspruch nimmt. Stellen Sie Ihre Anliegen daher mit einem ausreichend zeitlichen Vorlauf und haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristige Anfragen nicht unmittelbar beantwortet werden können.


Johannes Beermann-Schön M.A.

Fritz Bauer Institut
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main

+49 (0)69 798 322-25
archiv(at)fritz-bauer-institut.de