Instrumentalisierung und Singularität |
Essay
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Das Erscheinen der Bücher von Peter Novick und Norman G. Finkelstein hat zur Vertiefung einer Debatte geführt, die schon im „Historikerstreit" und in der Auseinandersetzung um das „Schwarzbuch des Kommunismus" angerissen wurde, dann aber mehr oder minder versandete. Während es im Falle von Ernst Nolte und Stéphane Courtois nahe lag, die Frage nach der Relativierung der „Holocaust" genannten Massenvernichtung der europäischen Juden unter Hinweis auf apologetische Tendenzen abzuwehren, scheint dieser Ausweg diesmal nicht gegeben. Sogar wenn man Norman G. Finkelstein des Linkradikalismus, des jüdischen Selbsthasses und des fanatischen Antizionismus zeiht, ist an dem Umstand, dass seine Eltern selbst Überlebende der Massenvernichtung sind, nicht zu rütteln und sein Anliegen, das Martyrium der Opfer vor Vernutzungen zu bewahren, aller Ehren wert. Peter Novick, auf dessen sorgfältiges Buch sich Finkelsteins Pamphlet zum großen Teil missbräuchlich stützt, argumentiert indessen so abgewogen, wohl belegt und zurückhaltend, dass es schlechterdings keinen Anlass gibt, seine Ergebnisse zurückzuweisen. Dass die in den jüdischen Gemeinschaften der USA gepflogene Beschäftigung mit der Massenvernichtung oft einem Religionsersatz gleichkommt und keine spontane, anhaltende Reaktion auf das Bekanntwerden der Verbrechen war, kann nun als bewiesen gelten. Diese Erinnerung wurde mit mindestens zwanzig Jahren Verzögerung im Rahmen der Selbstfindungsinteressen der zersplitterten jüdischen Gemeinschaften der USA konstruiert und spätestens seit den frühen siebziger Jahren mit außenpolitischen Interessen der USA und Israels gekoppelt. II. Indes: der Hinweis auf den Konstruktionscharakter einer kollektiven Erinnerung sagt noch nichts über deren Wahrheitsgehalt bzw. ihren praktisch-moralischen Wert aus. Die Frage, ob die behauptete Singularität des Holocaust der Sache nach berechtigt ist, kann durch die Beobachtung des Entstehens dieser Auffassung nicht entschieden werden. Auch und sogar dann, wenn ein historisches Ereignis erst mit einiger Verzögerung seinen Raum in der Öffentlichkeit gewinnt, ist damit noch nichts über seine Bedeutung ausgesagt. Umgekehrt gilt, dass kollektive Erinnerungen, die kurzfristig und heftig wirken, langfristig zu Recht an Gewicht verlieren. Wer interessiert sich heute noch für die im Wilhelminischen Reich immer wieder zelebrierte Schlacht bei Sedan? Viele, Peter Novick eingeschlossen, die zu Recht auf den langwierigen Prozess des Entstehens eines Holocaustbewusstseins in den USA hinweisen, verwechseln bei der Bewertung dieses Prozesses Wahrnehmungs- mit Wahrheitsfragen. III. So stehen zwei eng miteinander verbundene Themen im Zentrum der Debatte: ein geschichts- sowie ein praktisch-philosophisches Problem. Lässt sich die Rede von der Einmaligkeit des Holocaust halten, ist sie mehr als eine – wie Novick behauptet – inhaltsleere Formel? Lassen sich darüber hinaus unterschiedlich legitime Formen des öffentlichen und politischen Bezugs auf die Ermordeten, ihr Leiden und ihr Schicksal unterscheiden? Fragen der Trauer und der Erinnerung – auch geschichtsphilosophischer Art – lassen sich bisweilen besser beantworten, wenn man einen Blick auf die ganz normale Alltagspraxis auch des Trauerns wirft. Das nämlich gilt für die Frage der unterschiedlichen Schwere von Verbrechen. Der Sinn von Grabsteinen scheint keinem weiteren Zweck zu dienen denn der Erinnerung daran, dass ein Mensch gelebt hat, gestorben ist und auf eigene Weise, in einem eingegrenzten Bezirk, zur Gemeinschaft gehört. Dies ganz alltägliche Gedenken ist zweckfrei, obwohl sich auch hier – etwa an Größe und Prunk eines Grabsteins – sekundäre Zwecke identifizieren lassen. Das Strafgesetzbuch, das auf der Trennung von Moral und Recht beruht, lässt mit seinen unterschiedlichen Sanktionsmaßen dennoch keinen Zweifel daran, dass die vom Staat zu schützenden Rechtsgüter unterschiedlich wertvoll sind. Betrug wird minder hart bestraft als Totschlag, Mord härter als wiederholte Leistungserschleichung. Niemand würde am Sinn zweckfreien Gedenkens im alltäglichen Leben und der alltagssprachlich und auch institutionell eingeübten Praxis der unterschiedlichen Bewertung von Vergehen wider Moral und Recht zweifeln. Was spricht grundsätzlich dagegen, diese Logik auch bei der Beurteilung von Staats- und Kollektivverbrechen anzuwenden? IV. Die israelischen Philosophen Avishai Margalith und Gabriel Motzkin haben die Einmaligkeit der Shoah dadurch zu erweisen gesucht, dass sie nicht nur den auch noch auf die letzte jüdische Person drängenden Mordwillen, sondern auch die bisher nicht bekannte Kombination von körperlicher Ausbeutung, namenloser Erniedrigung, schmählichstem Tod und industrieller Vernutzung der sterblichen Überreste hervorgehoben haben. Auch hier liegt eine Graduierung des Grauens vor, die der Alltagspraxis, der kriegerischen jedenfalls, keineswegs fremd war. Im symbolischen Universum der Hinrichtung war es nie gleichgültig, ob man enthauptet, erschossen, gehenkt oder einfach erwürgt wurde. V. In dem, was die Weltgeschichte bislang an Beispielen für die Verletzung der menschlichen Würde hervorgetrieben hat, ist die Shoah bisher – so zynisch muss man sprechen – unübertroffen. Das heißt weder, dass nicht noch weitergehende Formen der Verletzung in Zukunft möglich sind, noch, dass historische Forschung nicht weitergehende Verletzungen zu entdecken vermag. Mit der Shoah ist in der Tat ein Negativmaßstab zur Beurteilung der Weltgeschichte in moralischer Hinsicht gegeben, ein Maßstab, der der Institutionalisierung und dem Schutz der Rechte des Menschen zugrunde liegt. Novicks Historismus und Finkelsteins Martyriologie treffen sich letztlich in einem moralischen Skeptizismus, der ihre vehement oder feinsinnig vorgetragenen Argumente Lügen straft. Was wie eine Ausweitung und Bekräftigung des moralischen Universalismus wirkt, entpuppt sich endlich als durch und durch politische Parteinahme zugunsten verfolgter Minderheiten. Dem Grauen der historischen Erfahrung vermag dieser Wille zur Solidarisierung nicht standzuhalten. Prof. Dr. Micha Brumlik Copyright: © Prof. Dr. Micha Brumlik und Fritz Bauer Institut [ Texte ] · [ Startseite/Home ] · [ Aktuell ] · [ Inhalt/Sitemap ] · [ E-mail ] |