Projekte
des Fritz Bauer Instituts

Startseite | Homepage

Zeugen der Shoah: Opfer und Täter vor Gericht
Die digitale Edition des Tonbandmitschnitts 
des Frankfurter Auschwitz-Prozesses

In Frankfurt am Main wurde in den sechziger Jahren ein von der bundesdeutschen Justiz bis dahin unaufgeklärter Tatkomplex verhandelt. Mit der „Strafsache gegen Mulka u.a.“ stand Auschwitz vor Gericht. Auf der Grundlage des zur Tatzeit geltenden Strafrechts war der Völkermord an den europäischen Juden, der Mord an Sinti und Roma, die Tötung von Zehntausenden von Polen und sowjetischen Kriegsgefangenen zu ahnden.
Die Subsumtion von Auschwitz unter § 211 StGB blieb freilich eine vergebliche Anstrengung. Die in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau implementierte Shoah war kein Mord an einem Kassenboten. Das Menschheitsverbrechen, dessen letzte Handlanger, die tatnahen Täter, zur Verantwortung gezogen wurden, war mit dem deutschen Strafrecht nicht zu fassen. Ein Sonderrecht für die Massenverbrechen des NS-Staats zog der bundesdeutsche Gesetzgeber nicht in Erwägung. Das rechtsstaatliche Prinzip des Verbots rückwirkender Gesetze hatte für die Bonner Volksvertreter eingedenk der nationalsozialistischen Unrechtstaten Vorrang. Gesellschaftliche Integration und schnelle Demokratisierung waren überdies nach einhelliger Auffassung der Politik wichtiger als die angemessene Bestrafung der Holocaust-Täter.

Überlebende des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau sagten vor dem Frankfurter Schwurgericht aus. Im Angesicht der Auschwitz-Täter, des Mordes und der Beihilfe zum Mord angeklagt, in schmerzvoller Vergegenwärtigung des eigenen Leids und der erfahrenen Verbrechen schilderten die dem Tod Entronnenen das tägliche Grauen. Sachlich und leidenschaftslos, klar und widerspruchsfrei, ruhig und überlegt, frei von Rache- und Hassgefühlen sollten Opferzeugen, die in nicht wenigen Fällen auf der Selektionsrampe Frau, Mann und Kind, Mutter und Vater, Schwester und Bruder zum letzten Male gesehen hatten, Tatsachen aussagen.

Allgemeine Schilderungen des Lagergeschehens waren zu Beginn des Prozesses noch durchaus erwünscht. Das Gericht musste sich aus dem Munde der Opfer und auch der SS-Zeugen erst ein Bild vom Gesamtgeschehen machen. Hinreichende Sachkunde war für die Würdigung der Zeugenaussagen grundlegend. Einmal über die Verhältnisse im Lager einigermaßen orientiert, beschränkte sich das Gericht sodann darauf, die Zeugen einzig hinsichtlich der den Angeklagten zur Last gelegten Taten zu befragen.

Insgesamt wurden im Rahmen der Beweisaufnahme 360 Zeugen vernommen, 211 Überlebende von Auschwitz-Birkenau, 54 ehemalige Angehörige der SS-Besatzung des Lagers, 34 sonstige ehemalige SS- oder Polizeiangehörige sowie 61 andere Zeugen.

Von 319 Zeugen hat das Gericht die Vernehmungen auf Tonband aufzeichnen lassen, unter ihnen 181 Auschwitz-Überlebende. Die alleinige Zweckbestimmung der Tonbänder war, in den Beratungen der drei Berufs- und der sechs Laienrichter „zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts“ zu dienen.

In den Aussagen der Opferzeugen werden Lagerereignisse minutiös und eindrücklich geschildert. Wie die vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin organisierten, von der Deutschen Reichsbahn fahrplanmäßig an den „Zielort“ gebrachten „Sonderzüge“ mit Juden aus ganz Europa auf der Rampe „abgewickelt“ wurden, mit welcher mörderischen Beflissenheit die SS den Arrestbunker im Stammlager routinemäßig „entstaubte“ und die selektierten Häftlinge an der Todeswand durch Genickschuss ermordete, wie geschwächte, halb verhungerte, in den Arbeitskommandos geschundene, meist jüdische Häftlinge im Krankenbau ausgesucht und mit einer Injektion ins Herz „abgespritzt“ wurden, unter welchen schrecklichsten Bedingungen die Mörder Lagerabschnitte „liquidierten“ und die Insassen vergasten, wie Häftlinge durch die Lager-Gestapo bei „verschärften Vernehmungen“ auf der „Boger-Schaukel“ Opfer furchtbarster Torturen wurden: Die in Auschwitz begangenen Verbrechen erfuhr die Nachwelt aus dem Munde der Überlebenden. Die Stimme der Opfer ist auf dem Tonband festgehalten.

Nicht nur die Morde sadistischer SS-Männer und Kapos, auch das routinierte, einvernehmliche Funktionieren der auf Befehl und nach Dienstplan agierenden Adjutanten, Lagerführer, SS-Ärzte, SS-Zahnärzte und SS-Apotheker kommen in den Zeugenaussagen zur Sprache. Die Ankunft eines RSHA-Transports, die Arglosigkeit der Opfer, ihre Desorientierung angesichts des riesigen Lagers, der rauchenden Schornsteine, aus denen die Flammen schlugen, der brüllenden und prügelnden SS-Männer, die vergebliche Hoffnung der auf der Rampe voneinander getrennten, von der SS getäuschten Menschen auf ein Wiedersehen beim „Arbeitseinsatz“, der Schmerz ob der unvorbereitet und zumeist brutal erfahrenen Wahrheit über das grausame Schicksal der Nächsten, die Pein und die Scham über ein weiteres Leben im Angesicht des täglichen Massenmords – das Zeugnis der Opfer, von der für das Leben nach Auschwitz so bedrängenden Überlebensschuld oftmals gezeichnet, ist auf dem Tonbandmitschnitt für alle Zeiten aufbewahrt.

Keine einzige der geschilderten Untaten haben die Angeklagten geleugnet. Ihre persönliche Verantwortung stritten sie aber selbstredend ab. Von Schuldanerkenntnis war im Gerichtssaal nichts zu hören. Das Auftreten der SS-Zeugen vor den Frankfurter Richtern ist exemplarisch für den Umgang großer Teile der deutschen Gesellschaft mit den nationalsozialistischen Verbrechen. Analog der Mehrheit der Deutschen, die jegliche Mitverantwortung an der verbrecherischen Politik des Nazi-Regimes entrüstet von sich wies und auf ihrer Nichtbeteiligung und Schuldlosigkeit beharrte, haben die vormaligen Herren über Leben und Tod in Auschwitz sich als unbeteiligte Befehlsempfänger, als Biedermänner präsentiert, die wohl ihren „Frontdienst“ für Führer, Volk und Vaterland an der Mordstätte versahen, hierbei aber „anständig“ geblieben sein wollen. Soweit sie nicht umhinkonnten, ihre Teilnahme an Verbrechen einzugestehen, beteuerten sie jedoch ihre gänzliche Tatenlosigkeit, hoben hervor, bloß herumgestanden zu haben und dabei untätig gewesen zu sein. Der in der deutschen Nachkriegsgesellschaft zu konstatierende Gedächtnisverlust hinsichtlich der eigenen Verstrickung in das Geschehen hatte auch viele SS-Zeugen befallen. Die den Angeklagten gegenüber vorgebrachten Tatvorwürfe bestätigten sie nicht, an Tun und Lassen der vor Gericht stehenden NS-Täter konnten sie sich nicht erinnern. Kameraderie war ihnen oberstes Gebot. Der Wahrheit sah sich kaum einer verpflichtet. Dreist logen sie und schützten Nichtwissen und Erinnerungslücken vor.

Nicht allein die Zeugenaussagen sind von unschätzbarem Wert. Der Tonbandmitschnitt hält auch das Bemühen des Gerichts fest, die Wahrheit über die den Angeklagten zur Last gelegten Taten zu erforschen. Die Sachaufklärung in dem Strafverfahren war keinesfalls leicht. Das Geschehen lag 20 Jahre zurück, außer Zeugen und wenigen Urkunden standen dem erkennenden Gericht keine Beweismittel zur Verfügung. Neben dem Schwurgericht haben auch die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenkläger (die Rechtsanwälte Henry Ormond und Christian Raabe vertraten fünfzehn Nebenkläger, Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul sechs Nebenkläger aus der DDR) größte Anstrengungen unternommen, durch sachkundige Befragung der Zeugen die in Auschwitz begangenen Verbrechen aufzuklären. Den Versuch, über den einzelnen Schuldbeweis hinaus historische Aufklärung zu betreiben, einen Beitrag zur politischen Bildung zu erbringen, haben Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter gemacht. Soweit es im Rahmen der Strafprozessordnung möglich war, wurde dieses Ziel durch Ankläger und Opferanwälte erreicht.

Dokumentiert auf dem Tonband ist auch das Verhalten der Verteidigung, die in ihrer Mehrheit nach Recht und Gesetz, seriös und sachlich, in gebotenem Respekt vor den Opferzeugen, ihre Mandanten vertrat. Nicht alle Rechtsanwälte erwiesen sich aber als ein der Rechtspflege verpflichtetes Organ. Nicht selten kam es vor, dass (wenige) Anwälte sich der Wahrheitserforschung hindernd in den Weg stellten. Es ist, wie der Mitschnitt vielfach belegt, das überragende Verdienst des Vorsitzenden Richters, Hans Hofmeyer, alle Versuche souverän abgewehrt zu haben, die Aufklärung der Massenmorde zu erschweren. Die Art der Vernehmung der Opferzeugen durch bestimmte Verteidiger ließ nicht selten Kenntnis über die Verhältnisse, denen die ehemaligen Häftlinge in dem Todeslager unterworfen waren und die bei der Bewertung der Aussagen in Rechnung zu stellen ein Gebot der Menschlichkeit war, vermissen. Auch Achtung vor Menschen, die Schlimmstes erlitten hatten, schien manchen Verteidigern zu fehlen.

Das Fritz Bauer Institut hat im Rahmen eines Forschungsprojekts die 430 Stunden Tonbandmitschnitt, der Aussagen von Zeugen in elf Sprachen enthält, transkribiert. Durch eine Inhaltserschließung (Verschlagwortung) wird die Transkription zugänglich gemacht. In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau gibt das Fritz Bauer Institut eine digitale Edition (DVD) beim Verlag Directmedia. Digitale Bibliothek über den bedeutendsten NS-Prozess vor einem deutschen Gericht heraus.

Der Tonbandmitschnitt des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses ist eine einmalige Geschichtsquelle
Die DVD wird neben der Transkription ergänzende Materialien zur Vor- und Nachgeschichte des Prozesses, Faksimiles von Beweisurkunden, Studien zur Geschichte des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, zu Vorgeschichte und Verlauf des Auschwitz-Prozesses, Auswahl-Bibliografien, Fotos, Karten, Lagerpläne, Audiofiles etc. enthalten.

Spendenaufruf
Der Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main
20. Dezember 1963 bis 20. August 1965
Im Rahmen eines Forschungsprojekts zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess („Strafsache gegen Mulka u.a.“, 4 Ks 2/63) wird das Fritz Bauer Institut zusammen mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau den transkribierten und durch eine Inhaltserschließung nutzbar gemachten Tonbandmitschnitt der Hauptverhandlung (430 Stunden, Aussagen von 319 Zeugen, Schlussworte der Angeklagten, Plädoyers, mündliche Urteilsbegründung) samt ergänzenden Texten, Materialien zur Vor- und Nachgeschichte des Verfahrens, Fotos, Karten, Lagerplänen, Audiofiles etc. in einer digitalen Edition (DVD) herausgeben. Die DVD wird im Frühjahr 2004 beim Verlag „Directmedia. Digitale Bibliothek“ erscheinen.
Für die Realisierung des Projekts ist das Fritz Bauer Institut auf Drittmittel angewiesen.
Das Fritz Bauer Institut bittet herzlich um Unterstützung des Projekts.

Spendenkonto: Fritz Bauer Institut
Frankfurter Sparkasse, BLZ: 500 502 01
Konto: 321 901, Stichwort „Transkriptionsprojekt“

Spendenaufruf
(pdf-Datei, 98 kb)

Info
Fritz Bauer Institut, Werner Renz
Grüneburgplatz 1, 60324 Frankfurt am Main
Tel.: 069–79 83 22–25, Fax: –41
E-mail: w.renz@fritz-bauer-institut.de


[ ◄ zurück: Projekte ] · [ ▲ TOP ] · [ ► Startseite/Home ]