| Ausstellung zum Frankfurter Auschwitz-Prozess | ||||||||||||||||
Auschwitz-Prozess Historisch-dokumentarische Ausstellung Ausstellungsstationen: 28. März bis 23. Mai 2004, Haus Gallus, Frankfurt am Main 26. Oktober bis 19. Dezember 2004, Martin-Gropius-Bau, Berlin 10. Mai bis 27. Juli 2007, Justizpalast in München 26. Januar bis 25. Februar 2009 Die Ausstellung ist nicht mehr im Verleih! | ► Weitere Seiten zur Ausstellung ► Auf dieser Seite | |||||||||||||||
40 Jahre danach Auschwitz Prozess 4 Ks 2/63 Frankfurt am Main 40 Jahre nach dem dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess („Strafsache gegen Mulka u.a.“, 20. Dezember 1963 bis 20. August 1965), wurde am 27. März im Frankfurter „Römer“ und im Haus Gallus die Ausstellung "Auschwitz-Prozess 4 Ks 2/63 Frankfurt am Main" eröffnet. Bis zum 23. Mai war die Ausstellung dort, am historischen Ort, zu sehen. In den nächsten Monaten und Jahren wird sie als Wanderausstellung an mehreren Orten im In- und Ausland Station halten. Die Ausstellung und der umfangreiche Katalog behandeln alle Kapitel des Holocaust, angefangen von einer „Chronik der Verfolgung 1933–1945“ über eine Einordnung der Prozesse von Nürnberg, Warschau (gegen Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß) und Jerusalem (gegen den Deportationsspezialisten Adolf Eichmann) bis hin zur Frage der Täter- und Gehilfenschaft sowie der Rekonstruktion des inzwischen historisch gewordenen Auschwitz-Prozesses am Beispiel von sieben Angeklagten. Großen Raum nimmt die Wirkungsgeschichte des Prozesses in der Philosophie, Literatur und Publizistik ein. Hannah Arendts Aufforderung, die Erzählung über Auschwitz in wissenschaftlicher und literarischer Form in Gang zu bringen, wird in dieser Ausstellung als Auftrag verstanden, auch eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem einzigartigen Verbrechen zu suchen. Dabei wurde bewusst auf traditionelle Malerei und Skulptur verzichtet, statt dessen gibt es Fotografie, Film, Video, interaktive Installationen und architektonische Interventionen. Mit ihren Beiträgen begleiten die Künstler die Besucherinnen und Besucher durch die unterschiedlichen thematischen Bereiche. Die Mehrheit der Arbeiten sind im Auftrag des Fritz Bauer Instituts entstanden. | ||||||||||||||||
Haus Gallus Foto: © Elias Hassos, München | ||||||||||||||||
"Sonst hätte ich nichts zu sagen" Im 20. Dezember 1963 wurde im Plenarsaal des Frankfurter Stadtparlaments der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess gegen 22 Angeklagte eröffnet. Bis zur Schließung der Beweisaufnahme hörte das Schwurgericht 357 Zeugen an, von denen 211 Überlebende des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz waren. Das Verfahren endete im August 1965 mit der Urteilsverkündung im Bürgerhaus Gallus. Der Auschwitz-Prozess war zum damaligen Zeitpunkt das größte Schwurgerichtsverfahren in der deutschen Justizgeschichte. Das Fritz Bauer Institut widmet dem Prozess zum 40. Jahrestag der Eröffnung der Gerichtsverhandlung eine historisch-dokumentarische Ausstellung, dargestellt mit zeitgenössischer Kunst. Die Aufgabe des Gerichts bestand im Auschwitz-Prozess wie in allen Strafprozessen darin, die Motive der Angeklagten und das Ausmaß ihrer individuellen Verantwortung zu beurteilen. Die Richter mussten ermessen, ob die angeklagten ehemaligen Mitglieder des SS-Wachpersonals sowie ein angeklagter Funktionshäftling im Rahmen eines als verbrecherisch erkannten Systems für Mord, Mittäterschaft oder Beihilfe zum Mord verantwortlich zu machen waren. Nicht nur im Gerichtssaal kam dabei in Anbetracht der nahezu unfassbaren Zahl der Morde, die den Angeklagten zur Last gelegt wurden, immer wieder die Frage auf, welche gesellschaftlichen und politischen Faktoren scheinbar aus Menschen mörderische Bestien gemacht hatten, die gewissenhaft ihr Handwerk erledigten, indem sie Hunderttausende Menschen in Auschwitz in den Tod beförderten. Doch so sehr den Staatsanwälten und Richtern ebenso wie den Überlebenden des Vernichtungslagers die Aufklärung des Verbrechens im Sinne historischer Ursachenforschung am Herzen lag: Im Auschwitz-Prozess stand nicht die Geschichte vor Gericht. Um diesen scheinbaren Gegensatz ging es auch dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der das Verfahren nach Frankfurt holte. Für ihn standen nicht allein die juristische Aufarbeitung der Verbrechen und der Nachweis individueller Schuld im Vordergrund, ebenso wenig wir er die antinazistischen Prozesse bloß als einen Index dessen betrachtete, was nach Gesetz und Rechtsprechung rechtens ist. Sein Anliegen an den Auschwitz-Prozess war die Aufklärung der deutschen Gesellschaft und damit verbunden eine längerfristige kulturelle und pädagogische Wirkung. Die viel beschworene Vergangenheitsbewältigung bedeutete für ihn Bewältigung der Zukunft. Auf seine Initiative hin wurden für den Prozess Sachverständigengutachten erstellt, die noch heute als historische Grundlagenforschung gelten können. Mehr als je zuvor wurde während des Auschwitz-Prozesses in deutschen und internationalen Medien über das Terrorsystem der Konzentrationslager und insbesondere das brutale, sadistische Verhalten der Täter berichtet. Einige Tageszeitungen kommentierten das Prozessgeschehen täglich. Zahlreiche Zuschauer und Schulklassen besuchten den Gerichtssaal. Schriftsteller und Dramatiker widmeten sich der Thematik ebenso wie Komponisten, Filmemacher und bildende Künstler. Erstmals wurden die Deutschen dermaßen direkt mit Fragen der Verantwortung und (Mit-)Schuld an dem Verbrechen konfrontiert, für das der Name Auschwitz zum Symbol geworden ist. Und erstmals wurde den Deutschen derart greifbar nahe im Rahmen eines deutschen Gerichtsprozesses vor Augen geführt, dass sich dieses Verbrechen nicht einfach auf einige wenige „Schreibtischtäter" oder die Führungsspitze eines Unrechtsstaates abschieben ließ. Die Ausstellung über den Auschwitz-Prozess, die vierzig Jahre nach der Prozesseröffnung eröffnet werden soll, gibt der Überzeugung Ausdruck, dass von diesem historischen Ereignis auch weiterhin zu erzählen ist, um die Erinnerung daran und an die Geschehnisse in Auschwitz wach zu halten. | ||||||||||||||||
Dokumente zum | ||||||||||||||||
Zugleich sollte der Prozess exemplarisch auf die deutsche Justiz, die nach Bauers Überzeugung noch in vielen Fällen von nationalsozialistischem Geist geprägt war, einwirken. 1952 hatte Fritz Bauer, damals noch Generalstaatsanwalt in Braunschweig, ein erfolgreiches Strafverfahren gegen Ernst Otto Remer eingeleitet, den ehemaligen Kommandeur des Berliner Wachbataillons „Großdeutschland“, das an der Niederschlagung des Umsturzversuchs vom 20. Juli entscheidenden Anteil hatte. Remer, jetzt Redner der damals noch nicht verbotenen „Sozialistischen Deutschen Reichspartei“, hatte Claus von Stauffenberg und dessen Mitstreiter als „Hoch- und Landesverräter“ geschmäht. 1952 war die Haltung zum 20. Juli in Deutschland noch deutlich anders als heute. So vertrat der erste Präsident des Bundesgerichtshofs, Hermann Weinkauff, die These, dass der Umsturzversuch nur dann berechtigt gewesen wäre, wenn er auch erfolgreich hätte verlaufen können. Hermann Weinkauff, von Theodor Heuss ernannt und von 1950 bis 1960 Präsident des Bundesgerichtshofs, war von 1937 bis 1945 am Reichsgericht tätig und bereits 1933 in die NSDAP eingetreten, wofür er später das silberne „Treuedienst Ehrenzeichen“ der Partei erhalten hatte. In publizistischen Einlassungen hatte Weinkauff versucht, die Legitimität des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Herrschaft in Zweifel zu ziehen. Grundsätzlich seien zwar alle zum Widerstand berechtigt, jedoch gelte hier ein Vorrangprinzip insofern, als zunächst den jeweiligen staatlichen Amtsträgern ein Widerstandsrecht zukomme, dem der einzelne Staatsbürger nicht vorgreifen dürfe. Vor allem aber war nach Weinkauffs Meinung zum Widerstand nur berechtigt, wer sich ein klares und sicheres Urteil zutrauen durfte, also die sogenannte Elite. Dieser „herrschende Lehre“ gewordenen Form der Verdrängung trat Bauer entgegen, zutiefst davon überzeugt, dass bereits die nationalsozialistische Ideologie selbst ein Verbrechen darstellte. Aufgrund dieser Überzeugung bot er, dadurch dass er historische Gutachten in Auftrag gab, der sich entwickelnden Zeitgeschichtsforschung die Chance, einer daran interessierten Öffentlichkeit ihre Ergebnisse vorzustellen. Dass es nach dem Frankfurter Prozess, der ohne die beeindruckende Leistung des Journalisten Bernd Naumann kaum jene republikweite Bedeutung erlangt hätte, dann noch einmal fünfzehn Jahre dauerte, bis die Debatte mit der Ausstrahlung des amerikanischen Fernsehfilms „Holocaust“ auch breiteste Schichten ergriff, zeigt nur, wie mühevoll und langsam sich Lernprozesse in einer von Schuldabwehr bestimmten Gesellschaft vollziehen. Was die westdeutsche Gesellschaft verdrängte, was ihre Politik nicht vermochte und wozu die Geschichtswissenschaft mit Ausnahmen wie dem Institut für Zeitgeschichte damals nur zögerlich fähig war, nämlich den von Deutschen begangenen industriellen Massenmord konkret aufzuklären, das übernahm die Justiz. Sie nahm damit eine Vorreiterrolle ein, die sie noch lange zu spielen hatte. Dabei wäre es ganz unsinnig, diese Entwicklung zu bedauern oder im Rückblick zu wünschen, dass anstelle der Verfahren der Justiz öffentliche Zerknirschung, Bußrituale oder moralische Umkehr am Anfang der Auseinandersetzung mit der Massenvernichtung der europäischen Juden hätten stehen sollen. Gerichtsverfahren, zumal solchen der Strafjustiz, eignet eine eigentümliche Dialektik von Rationalität und Dramatik. Im Strafverfahren schießen emotional bewegende Anteilnahme und auf Wahrheit zielende Argumentation zusammen. Mit der Wissenschaft, zumal der Historiographie, verbindet sie der Bezug auf die Wahrheit sowie der Wille, zu wissen, wie es gewesen ist. Stärker noch als die Wissenschaft ist die Justiz jedoch an ein streng argumentatives, in strikte Regeln gefasstes Verfahren gebunden. Während es der Wissenschaft zunächst darauf ankommt, darzustellen, wie es gewesen ist, zielt das Strafverfahren darauf, Schuld und Verantwortung zu ermitteln. Dabei geht es rechtsstaatlichen Strafverfahren im europäischen Kontext vor allem um Wahrheit und nicht um Vergeltung. Die Erfahrungen mit der Willkür des Staates haben in der Geschichte des Rechts dazu geführt, sowohl für die argumentative Wahrheitssuche als auch für die Feststellung von Schuld oder Unschuld Verfahrensregeln aufzustellen, die ebenso eine weitgehende Objektivität wie den Schutz des im Verfahren schwächsten Teilnehmers, des Angeklagten, garantieren: die Forderungen, stets auch die andere Seite zu hören, Angeklagten vor ihrer Verurteilung die Unschuld zu unterstellen, mildernde Umstände zu erwägen, sowie die Verpflichtung, im Zweifel auf Unschuld zu erkennen. Rechtsstaatlich erhobene Tatbestände und Verantwortungen stellen somit jene Basis dar, auf der sich eine Gesellschaft angesichts von ihr zu verantwortender Verbrechen über sich selbst verständigen kann. | ||||||||||||||||
Ortstermin Auschwitz. | ||||||||||||||||
Der harten Rationalität juristischer Prozeduren entsprechen notwendigerweise rituelle und inszenatorische Züge. Peter Weiss brauchte sich bei der Umgestaltung des grauenerregenden Stoffes zu seinem szenischen Oratorium „Die Ermittlung“ kaum weiterer Mittel als der Straffung und Rhythmisierung zu bedienen. Die Befragung und die Konfrontation mit den Angeklagten wurden vielen Zeugen im Frankfurter Auschwitz-Prozess ausgesprochen zur Qual. Das befreiende Gefühl, Zeugnis ablegen zu können, wurde nicht nur durch die erniedrigenden und demütigenden Verhöre der Verteidiger beeinträchtigt, sondern erzwang zugleich quälende Erinnerung. Wenn dieser Prozess Helden kannte, dann waren es neben dem unermüdlichen Fritz Bauer, neben Staatsanwälten, Nebenklagevertretern und Richtern vor allem diese Auschwitz-Überlebenden, die mit ihrer Kraft der westdeutschen Gesellschaft die Chance boten, sich nicht nur äußerlich zu einem der Würde des Menschen verpflichteten Gemeinwesen zu wandeln. Die Ausstellung des Fritz Bauer Instituts versucht, dem eigentümlichen Ineinander harter Verfahrensrationalität, biographischer Narrative, öffentlicher Inszenierungen ebenso gerecht zu werden wie der Wirkungsgeschichte dieses Prozesses in Kultur und Gesellschaft nicht nur der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit es dabei um die Darstellung der Verbrechen geht, die in Auschwitz begangen wurden, wird auch diese Ausstellung – wie jedes andere Medium – dem Paradox der Darstellbarkeit unterliegen, das heißt dem unaufhebbaren Widerspruch, die dort ausgeübte Grausamkeit und das durch sie ausgelöste Leiden zeigen zu sollen und gleichwohl zu wissen, dass dieses Leiden jede Darstellbarkeit übersteigt. Indes geht es nicht nur um das Gedächtnis von Verfolgung und Leid. Nach Jahren des Schweigens internationaler Institutionen ist die Frage des Genozids, seiner juristischen Bewältigung und seiner Prävention mit den Tribunalen in Den Haag gegen Miloševic, in Arusha gegen jene, die vor einigen Jahren einen Genozid an Hunderttausenden von Tutsi begingen, sowie in Phnom Penh gegen Beteiligte am politisch motivierten Massenmord gegen die eigene Bevölkerung endlich zu einem weltgeschichtlichen Problem der Politik geworden. Die Ende Januar 2004 in Stockholm veranstaltete UN-Konferenz zur Verhütung von Genoziden hat die Öffentlichkeit für diese Thematik ebenso sensibilisiert, wie die Frage nach der universalen Verbindlichkeit eines internationalen Strafgerichtshofs die europäische und nordamerikanische Öffentlichkeit spaltet. Der Patriot Fritz Bauer konnte in seiner Situation nicht anders, als sich der neuen Verbrechenskategorie des Genozids im Horizont der deutschen Geschichte zu stellen und sie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Heute, in einer globalisierten Welt, sehen wir deutlicher, dass die Nürnberger Prozesse, der Jerusalemer Eichmann-Prozess und eben auch die „Strafsache gegen Mulka und andere“ in ihrem objektiven Geltungsanspruch schon damals über nationale Grenzen hinauswiesen.
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Micha Brumlik Vorwort zum Ausstellungskatalog Als am 20. Dezember 1963 in Frankfurt am Main der erste Auschwitz-Prozess eröffnet wurde, war die wirtschaftswunderliche Bundesrepublik ein anderes Land als heute. Filmaufnahmen vom Prozess zeigen, wie Polizisten während der Sitzungspausen noch nicht inhaftierten Angeklagten in aller Unbefangenheit den militärischen Gruß entboten. Mit dem Auschwitz-Prozess begann die eigentliche Phase öffentlicher „Aufarbeitung der Vergangenheit“. Dass massenhafter Mord als ein Verbrechen und nicht nur als Nebenfolge des grausamen Krieges an der Ostfront zu betrachten sei, war ein Gedanke, der vielen Deutschen damals noch fremd war. Zwar hatte der zwei Jahre zuvor in Jerusalem eröffnete Prozess gegen Adolf Eichmann die Welt und auch die deutsche Öffentlichkeit aufgewühlt, gleichwohl schien die Aufgabe einer eigenständigen justiziellen Auseinandersetzung mit den Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten in Deutschland eigentümlich still gestellt. Den kurzen, kaum rechtsstaatlich zu nennenden Prozessen gegen einige wenige „Naziverbrecher“ in der DDR, den schließlich im Lauf des Kalten Krieges zum Erliegen gekommenen Ermittlungen und Prozessen der Alliierten, die auf den Nürnberger Prozess folgten, entsprach im frühen Westdeutschland nichts. Sieht man von den grotesken Umständen ab, unter denen der Ulmer Einsatzgruppenprozess zustande kam - ein ehemaliger SS-Angehöriger klagte beim Verwaltungsgericht auf Wiedereinstellung in den Staatsdienst –, kann vor Mitte der fünfziger Jahre von einer nur halbwegs systematischen Ermittlungstätigkeit keine Rede sein. Auch der Frankfurter Auschwitz-Prozess wurde erst durch eine Reihe von zufällig gewonnenen Informationen möglich – der politische und moralische Wille, der schließlich zur Eröffnung des Prozesses führte, war indes alles andere als zufällig. Man personalisiert die deutsche Justizgeschichte nicht unangemessen, wenn man – mindestens für den Frankfurter Auschwitz-Prozess – auf die zentrale, die treibende Rolle Fritz Bauers hinweist. Dieser unter erheblichen Selbstzweifeln Ende der vierziger Jahre aus der Emigration zurückgekehrte republikanische Patriot war zutiefst von der Notwendigkeit überzeugt, die deutsche Gesellschaft und das westdeutsche Justizwesen auf eine neue moralische Grundlage zu stellen und zu diesem Zweck das weiter existierende obrigkeitsstaatliche, autoritäre und nationalsozialistische Erbe der personell nur wenig veränderten westdeutschen Justiz zu konfrontieren. Bauer, der schon in jungen Jahren für eine progressive und humanistische Justizreform eingetreten war, stand – was die Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen anging – vor einem systematischen Dilemma: Wie war es möglich, gegen nationalsozialistische Verbrechen und ihre Täter vorzugehen, ohne dabei in Kategorien eines Sühne- oder gar Rachestrafrechts zu verharren? Fritz Bauers Antwort bestand in seiner Hoffnung, über das Mittel des Strafprozesses eine Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft in Gang setzen zu können, eine Selbstaufklärung, die minder die Schuld des einzelnen straffälligen Individuums ins Zentrum stellte denn die systematischen, die gesellschaftlichen Bedingungen, die die Individuen dazu brachten, sich an diesen oft unvorstellbaren Verbrechen zu beteiligen. | ||||||||||||||||
"Bewältigung unserer Vergangenheit Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer, Frankfurt am Main 1969 | ||||||||||||||||
Zugleich sollte der Prozess exemplarisch auf die deutsche Justiz, die nach Bauers Überzeugung noch in vielen Fällen von nationalsozialistischem Geist geprägt war, einwirken. 1952 hatte Fritz Bauer, damals noch Generalstaatsanwalt in Braunschweig, ein erfolgreiches Strafverfahren gegen Ernst Otto Remer eingeleitet, den ehemaligen Kommandeur des Berliner Wachbataillons „Großdeutschland“, das an der Niederschlagung des Umsturzversuchs vom 20. Juli entscheidenden Anteil hatte. Remer, jetzt Redner der damals noch nicht verbotenen „Sozialistischen Deutschen Reichspartei“, hatte Claus von Stauffenberg und dessen Mitstreiter als „Hoch- und Landesverräter“ geschmäht. 1952 war die Haltung zum 20. Juli in Deutschland noch deutlich anders als heute. So vertrat der erste Präsident des Bundesgerichtshofs, Hermann Weinkauff, die These, dass der Umsturzversuch nur dann berechtigt gewesen wäre, wenn er auch erfolgreich hätte verlaufen können. Hermann Weinkauff, von Theodor Heuss ernannt und von 1950 bis 1960 Präsident des Bundesgerichtshofs, war von 1937 bis 1945 am Reichsgericht tätig und bereits 1933 in die NSDAP eingetreten, wofür er später das silberne „Treuedienst Ehrenzeichen“ der Partei erhalten hatte. In publizistischen Einlassungen hatte Weinkauff versucht, die Legitimität des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Herrschaft in Zweifel zu ziehen. Grundsätzlich seien zwar alle zum Widerstand berechtigt, jedoch gelte hier ein Vorrangprinzip insofern, als zunächst den jeweiligen staatlichen Amtsträgern ein Widerstandsrecht zukomme, dem der einzelne Staatsbürger nicht vorgreifen dürfe. Vor allem aber war nach Weinkauffs Meinung zum Widerstand nur berechtigt, wer sich ein klares und sicheres Urteil zutrauen durfte, also die sogenannte Elite. Dieser „herrschende Lehre“ gewordenen Form der Verdrängung trat Bauer entgegen, zutiefst davon überzeugt, dass bereits die nationalsozialistische Ideologie selbst ein Verbrechen darstellte. Aufgrund dieser Überzeugung bot er, dadurch dass er historische Gutachten in Auftrag gab, der sich entwickelnden Zeitgeschichtsforschung die Chance, einer daran interessierten Öffentlichkeit ihre Ergebnisse vorzustellen. Dass es nach dem Frankfurter Prozess, der ohne die beeindruckende Leistung des Journalisten Bernd Naumann kaum jene republikweite Bedeutung erlangt hätte, dann noch einmal fünfzehn Jahre dauerte, bis die Debatte mit der Ausstrahlung des amerikanischen Fernsehfilms „Holocaust“ auch breiteste Schichten ergriff, zeigt nur, wie mühevoll und langsam sich Lernprozesse in einer von Schuldabwehr bestimmten Gesellschaft vollziehen. Was die westdeutsche Gesellschaft verdrängte, was ihre Politik nicht vermochte und wozu die Geschichtswissenschaft mit Ausnahmen wie dem Institut für Zeitgeschichte damals nur zögerlich fähig war, nämlich den von Deutschen begangenen industriellen Massenmord konkret aufzuklären, das übernahm die Justiz. Sie nahm damit eine Vorreiterrolle ein, die sie noch lange zu spielen hatte. Dabei wäre es ganz unsinnig, diese Entwicklung zu bedauern oder im Rückblick zu wünschen, dass anstelle der Verfahren der Justiz öffentliche Zerknirschung, Bußrituale oder moralische Umkehr am Anfang der Auseinandersetzung mit der Massenvernichtung der europäischen Juden hätten stehen sollen. Gerichtsverfahren, zumal solchen der Strafjustiz, eignet eine eigentümliche Dialektik von Rationalität und Dramatik. Im Strafverfahren schießen emotional bewegende Anteilnahme und auf Wahrheit zielende Argumentation zusammen. Mit der Wissenschaft, zumal der Historiographie, verbindet sie der Bezug auf die Wahrheit sowie der Wille, zu wissen, wie es gewesen ist. Stärker noch als die Wissenschaft ist die Justiz jedoch an ein streng argumentatives, in strikte Regeln gefasstes Verfahren gebunden. Während es der Wissenschaft zunächst darauf ankommt, darzustellen, wie es gewesen ist, zielt das Strafverfahren darauf, Schuld und Verantwortung zu ermitteln. Dabei geht es rechtsstaatlichen Strafverfahren im europäischen Kontext vor allem um Wahrheit und nicht um Vergeltung. Die Erfahrungen mit der Willkür des Staates haben in der Geschichte des Rechts dazu geführt, sowohl für die argumentative Wahrheitssuche als auch für die Feststellung von Schuld oder Unschuld Verfahrensregeln aufzustellen, die ebenso eine weitgehende Objektivität wie den Schutz des im Verfahren schwächsten Teilnehmers, des Angeklagten, garantieren: die Forderungen, stets auch die andere Seite zu hören, Angeklagten vor ihrer Verurteilung die Unschuld zu unterstellen, mildernde Umstände zu erwägen, sowie die Verpflichtung, im Zweifel auf Unschuld zu erkennen. Rechtsstaatlich erhobene Tatbestände und Verantwortungen stellen somit jene Basis dar, auf der sich eine Gesellschaft angesichts von ihr zu verantwortender Verbrechen über sich selbst verständigen kann. Der harten Rationalität juristischer Prozeduren entsprechen notwendigerweise rituelle und inszenatorische Züge. Peter Weiss brauchte sich bei der Umgestaltung des grauenerregenden Stoffes zu seinem szenischen Oratorium „Die Ermittlung“ kaum weiterer Mittel als der Straffung und Rhythmisierung zu bedienen. Die Befragung und die Konfrontation mit den Angeklagten wurden vielen Zeugen im Frankfurter Auschwitz-Prozess ausgesprochen zur Qual. Das befreiende Gefühl, Zeugnis ablegen zu können, wurde nicht nur durch die erniedrigenden und demütigenden Verhöre der Verteidiger beeinträchtigt, sondern erzwang zugleich quälende Erinnerung. Wenn dieser Prozess Helden kannte, dann waren es neben dem unermüdlichen Fritz Bauer, neben Staatsanwälten, Nebenklagevertretern und Richtern vor allem diese Auschwitz-Überlebenden, die mit ihrer Kraft der westdeutschen Gesellschaft die Chance boten, sich nicht nur äußerlich zu einem der Würde des Menschen verpflichteten Gemeinwesen zu wandeln. Die Ausstellung des Fritz Bauer Instituts versucht, dem eigentümlichen Ineinander harter Verfahrensrationalität, biographischer Narrative, öffentlicher Inszenierungen ebenso gerecht zu werden wie der Wirkungsgeschichte dieses Prozesses in Kultur und Gesellschaft nicht nur der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit es dabei um die Darstellung der Verbrechen geht, die in Auschwitz begangen wurden, wird auch diese Ausstellung – wie jedes andere Medium – dem Paradox der Darstellbarkeit unterliegen, das heißt dem unaufhebbaren Widerspruch, die dort ausgeübte Grausamkeit und das durch sie ausgelöste Leiden zeigen zu sollen und gleichwohl zu wissen, dass dieses Leiden jede Darstellbarkeit übersteigt. Indes geht es nicht nur um das Gedächtnis von Verfolgung und Leid. Nach Jahren des Schweigens internationaler Institutionen ist die Frage des Genozids, seiner juristischen Bewältigung und seiner Prävention mit den Tribunalen in Den Haag gegen Miloševic, in Arusha gegen jene, die vor einigen Jahren einen Genozid an Hunderttausenden von Tutsi begingen, sowie in Phnom Penh gegen Beteiligte am politisch motivierten Massenmord gegen die eigene Bevölkerung endlich zu einem weltgeschichtlichen Problem der Politik geworden. Die Ende Januar 2004 in Stockholm veranstaltete UN-Konferenz zur Verhütung von Genoziden hat die Öffentlichkeit für diese Thematik ebenso sensibilisiert, wie die Frage nach der universalen Verbindlichkeit eines internationalen Strafgerichtshofs die europäische und nordamerikanische Öffentlichkeit spaltet. Der Patriot Fritz Bauer konnte in seiner Situation nicht anders, als sich der neuen Verbrechenskategorie des Genozids im Horizont der deutschen Geschichte zu stellen und sie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Heute, in einer globalisierten Welt, sehen wir deutlicher, dass die Nürnberger Prozesse, der Jerusalemer Eichmann-Prozess und eben auch die „Strafsache gegen Mulka und andere“ in ihrem objektiven Geltungsanspruch schon damals über nationale Grenzen hinauswiesen. | ||||||||||||||||
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Die Gedenktafel am Haus Gallus Der Text der Gedenktafel Vom Dezember 1963 bis August 1965 fand der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess statt, zunächst im Plenarsaal des Römers und – seit April 1964 – hier im Haus Gallus. Opfer des Konzentrations- und Vernichtungslagers hatten den Prozess gefordert und streitbare Juristen wie Fritz Bauer betrieben die justizielle Aufklärung. Über 200 Überlebende bezeugten mit ihren Aussagen die Verbrechen der Angeklagten und das in Auschwitz verübte Menschheitsverbrechen. Für die Opfer, für das Heute und das Morgen – vergesst es nie! Foto: © Werner Lott, Frankfurt am Main | ||||||||||||||||
Marcel Atze Der erste Frankfurter Auschwitz Prozess in Literatur, Philosophie, Publizistik und Theater – Zur zeitgenössischen Rezeption der "Strafsache gegen Mulka u.a." Wer die Frage stellt, wie der Auschwitz-Prozess in Literatur, Philosophie und in den Medien aufgenommen wurde, muss erst danach fragen, auf welches Rezeptionsklima das Verfahren bei der bundesdeutschen Bevölkerung stieß. Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach aus dem Oktober 1963 lehnte eine Mehrheit der Deutschen die NS-Prozesse ab. 54% stimmten dem Satz zu: „Ich finde, man sollte einmal aufhören, Menschen für Taten, die sie vor vielen Jahren begangen haben, jetzt vor Gericht zu stellen. Ich meine, es wäre gut, endlich einen Schlussstrich zu ziehen.“ Nur ein Drittel der Befragten unterstützte hingegen die Aussage: „Ich finde, wenn heute herauskommt, dass jemand damals ein Verbrechen begangen hat, so muss er auch heute noch dafür bestraft werden. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der andere Menschen gequält oder getötet hat, straffrei ausgehen soll.“
An diese Front wagten sich H. G. Adler, Heimrad Bäcker, Horst Bienek, Reinhard Döhl, Peter Edel, Günter Grass, Marie Luise Kaschnitz, Horst Krüger und Robert Neumann. Bis heute in bekannt und umstritten sind Martin Walsers Essay „Unser Auschwitz“ und das Stück „Die Ermittlung“ von Peter Weiss. Besonders eindrücklich ist das Beispiel Paul Celan. In seinem Gedicht „Ein Dröhnen“ bezieht er sich auf die Aussage des Zeugen Alexander Princz, der mit diesen Worten die Frage beantwortete, welches Geräusch eine auf engstem Raum zusammengedrängte Menschenmenge in Todesangst von sich gibt, die in der Gaskammer langsam erstickt. Im Auschwitz-Prozess wurde gleichsam Klartext gesprochen, die Zeit der euphemistischen Metaphern für die Massenvernichtung war vorbei. Nach dem Prinzip „Lesen und Hören“ kann dabei das Manuskript von Paul Celan studiert werden, während die Aussage des Zeugen gehört werden kann. Ähnliches gilt für Peter Weiss, dessen Prozessbesuch am 13. März 1964 vom Besucher mit dem Tonbandmitschnitt der Verhandlung verglichen werden kann. Zu sehen sind seine Aufzeichnungen von diesem Tag in Gestalt seines Notizbuchs. Anhand solcher Fundstücke aus den jeweiligen Nachlässen läßt sich die spezifische Beschäftigung mit dem Auschwitz-Prozess belegen. Zahlreiche Dokumente wie Briefe, Agenden, Tagebuch- und Manuskriptauszüge waren bis dato unpubliziert und werden nun einem größeren Publikum zugänglich gemacht. Und dies möglichst in Originalen. In der Literatur wurden zentrale Punkte angesprochen, die die zeitgenössische Debatte um die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit prägten. Dazu zählte die Kritik der rechtlichen Grundlage des Prozesses, da das aus dem 19. Jahrhundert stammende Strafgesetzbuch als ungenügend galt, um einen Massenmord zu sühnen. Darüber hinaus die zu milden Strafen für die nationalsozialistischen Täter. Und letztlich die Frage nach der Verjährung, die während des Auschwitz-Prozesses virulent wurde. Diese Themen prägten auch den philosophischen Diskurs um den Auschwitz-Prozess. Es ist kein Zufall, dass sich wieder jene zu Wort meldeten, die bereits kurz nach Kriegsende die Schuldfrage intensiv diskutiert hatten. Ein Element der Diskussion war auch der sezierende Blick auf die Täter. Welche Typen gab es, unter welchen Bedingungen wurden Menschen zu Massenmördern? Hier werden Theodor W. Adorno, Günther Anders, Hannah Arendt, Karl Jaspers und Dolf Sternberger vorgestellt. Der öffentliche Diskurs ist zunächst aber weder von den Literaten noch von den Philosophen, sondern von Journalisten bestimmt worden. Der Presse und dem Rundfunk konnte man über die gesamte Dauer des Verfahrens hinweg Einzelheiten über jeden der 183 Verhandlungstage entnehmen. Nicht nur zur Eröffnung, zum Ortstermin oder zur Urteilsverkündung reisten die Journalisten in Scharen an, es war vielmehr so, dass einige Redaktionen ständige Korrespondenten entsandten. In der Ausstellung porträtiert werden Axel Eggebrecht, Elisabeth Freundlich, Rudolf Hirsch, Bernd Naumann und Peter Jochen Winters. Wo die Presseberichterstattung nicht auf sensationsheischende Schlagzeilen setzte, kommt ihr das Verdienst zu, dem Ansatz von den Generalstaatsanwalt Fritz Bauer verpflichtet gewesen zu sein: Während des Prozesses sollte den Deutschen möglichst viel Wissen über Auschwitz vermittelt werde.
Parcours der Gegenwart Alle zwölf Kunst-Projekte fügen sich wie Gelenke in den Rundgang der historisch-dokumentarischen Ausstellung ein. Die Ausstellungsarchitektur, entworfen vom Architekturbüro Holger Wallat & Anna Marita Lang, entwickelt sich aus diesem subtilen Zusammenspiel, öffnet Erlebnisräume und konzentriert Themenkomplexe. Die Entscheidung, die Kunst als integralen Bestandteil des dokumentarischen Raums zu sehen, wird einerseits den jüngsten Entwicklungen der zeitgenössischen Kunst gerecht und folgt andererseits der Überzeugung, dass Kunst nicht einfach a priori als eine Art Illustration zu gebrauchen ist. Ziel ist es vielmehr, mit Hilfe interaktiver Räume den Zuschauer durch seine eigene Aktivität in die Ausstellung zu integrieren. Auf diese Weise wird aus dem Betrachter ein Teilnehmer. Beim Betreten der Ausstellung erklingt Musik von Franz Schubert, und beim Besuch der Bar sehen und hören die Besucher unter anderem die „Hitler Sisters“. Man betritt den großen Saal im Haus Gallus, in dem der Schwurgerichtsprozess während über 18 Monaten stattfand, und kann die Diskussionsplattform „Club BRD“ nutzen, um inmitten von „Zeugen“ und „Angeklagten“ ein Gespräch mit anderen Besuchern über die Schuld- und Verjährungsproblematik zu führen. | ||||||||||||||||
"The Hitler Sisters" | ||||||||||||||||
Das „Floating Archive“ lädt dazu ein, die Realität aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Bei einem fiktiven Besuch in der Gedenkstätte Auschwitz können sich die Besucher fotografieren lassen und ein „Souvenir Photograph“ mit nach Hause nehmen. Auf der Außenterrasse des Hauses Gallus überrascht den Besucher eine symbolische Urgestalt namens „Caro“ – welche ihm einen meditativen „Lehrraum“ anbietet. In der „Fritz-Bauer-Lounge“ kann er einem Gespräch zwischen Heinz und Gisela Meyer-Velde über die Person Fritz Bauers als Generalstaatsanwalt und als Freund folgen. Gleichzeitig lädt ein Film den Besucher dazu ein, vom Platz des Künstlers aus „virtuell“ an der Entstehung einer Büste in Ton Fritz Bauers teilzunehmen. Inmitten der Darstellung über die Rezeption des Prozesses in der Literatur, Philosophie und Publizistik kann sich der Betrachter ein eigenes Bild davon machen, wie Wahrheit und Fiktion zu unterscheiden sind. Dabei unterstützen ihn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fritz Bauer Instituts, die auf ihre Weise erklären, wie sie zur „Wahrheit“ zu gelangen suchen. Als Teilnehmer an der Ausstellung kann der Besucher einen Einblick in die Arbeit des Fritz Bauer Instituts gewinnen. Eine neue Erfahrung erwartet die Besucher, wenn sie den Regieraum auf der Empore im großen Saal betreten und dort Platz nehmen. Nachdem sie vorher möglicherweise das Theaterstück von Peter Weiss „Die Ermittlung“ Revue passieren ließen, können sie nun selber zu Akteuren werden. Am Ende entsteht vielleicht der erneute Wunsch, zum authentischen historischen Material des Gerichtsverfahrens zurückzukehren, zu den zahlreichen Akten, den Tonbandaufnahmen aus dem Prozess oder zu dem, was von den verschiedenen Institutionen, die weltweit zu dem Thema Holocaust forschen, veröffentlicht worden ist. So kann der Besucher gewissermaßen selbst zum Historiker werden und die unterschiedlichen Informationsquellen zu Rate ziehen. Diese zeithistorische Einsicht wird begleitet von einem aktuellen Film über junge Gefangene. Beim Verlassen der Ausstellung hört der Besucher wieder die romantischen Klänge von Franz Schubert und sieht ein Plakat, das ihm in weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund eine Autoroute von Frankfurt am Main nach Auschwitz aufzeigt. Die Kunst öffnet sich dem Historisch-Politischen. Sie verzichtet auf traditionelle Medien und lädt mittels interaktiver Plattformen zur Kommunikation ein. Sie erfüllt zunächst aber keinen pädagogischen Zweck. Die künstlerischen Projekte sind mannigfaltig interpretierbar und lassen den Besuchern die nötige Freiheit, ihre eigenen Vorstellungen in die Ausstellung mit einzubringen. Dieses außergewöhnliche Ausstellungsprojekt ist entstanden aus einer Konfrontation mit den Themen Auschwitz und Auschwitz-Prozess und ist das Ergebnis eines natürlichen Prozesses manchmal nicht ganz zufälliger Begegnung.
Parcours der Gegenwart Tamy Ben-Tor, geboren 1975 in Jerusalem; sie lebt und arbeitet in Jerusalem und London. Ihre Videoarbeiten und Live Performances erschaffen kulturelle Ground Zeros, die den Betrachter herausfordern, seine eigene Sichtweise zu reflektieren. Tania Bruguera, geboren 1968 in Havanna; sie lebt und arbeitet in Havanna und Chicago. Tania Brugueras zentrale Themen sind das Schweigen und die Selbstzensur als Mittel der Machtausübung, aber auch des Widerstands. Loris Cecchini, geboren 1969 in Mailand; er lebt und arbeitet in Mailand und Prado. Loris Cecchini unterläuft die traditionelle Vorstellung der Mimesis, indem er die sichtbaren Gegenstände der Wahrnehmung einer grundsätzlichen Transformation unterwirft. Els Dietvorst, geboren 1964 in Kapellen, Belgien; sie lebt und arbeitet in Brüssel. Els Dietvorst versucht in ihrer vielseitigen Arbeit die sozialen Randgruppen der Gesellschaft in den Vordergrund zu stellen. Claus Föttinger, geboren 1960 in Nürnberg; er lebt und arbeitet in Arnhem, Niederlande und Düsseldorf. Claus Föttinger versteht seine Arbeit als soziale Skulptur, als einen Ort der Kommunikation, der Auseinandersetzung und der Konfrontation. Robert Kusmirowski, geboren 1973 in Lodz, Polen; er lebt und arbeitet in Lublin. Seine Installationen zeichnen sich durch die Idee der möglichen Raum- und Zeitverdopplung aus. Hermann Maier Neustadt, geboren in Neustadt an der Donau; er lebt und arbeitet in München. Hermann Maier Neustadt arbeitet mit klaren, elementaren Formen, plastischen Eingriffen, die die Grenze zwischen Architektur und Bildender Kunst aufheben. Bojan Sarcevic, geboren 1974 in Belgrad, Bosnien-Herzegowina; er lebt und arbeitet in Paris und Berlin. Bojan Sarcevic arbeitet mit dem Motiv der Deplacierung, er isoliert Gedanken und Objekte, indem er sie in Kontexte und an Orte stellt, wohin sie auf den ersten Blick nicht unbedingt gehören. Wilhelm Sasnal, geboren 1972 in Tarnow, Polen; er lebt und arbeitet in Tarnow. Wilhelm Sasnal stellt Bilder als Erfahrung zur Verfügung, die so vielgestaltig sind wie die Welt, die er registriert und dokumentiert. Silvia Schreiber, geboren 1956 in Mainz; sie lebt und arbeitet in München. Silvia Schreiber bringt in ihren Installationen klassische Bildhauerei, Fotographie und Architektur zusammen. Joachim Seinfeld, geboren 1962 in Paris; er lebt und arbeitet in Berlin. Seine Inspiration findet Joachim Seinfeld in der deutschen Geschichte und zeigt seine Auseinandersetzung damit bevorzugt in medialen Installationen. Gitta Villesen, geboren 1965 in Ansager, Dänemark; sie lebt und arbeitet in Berlin. Ihre Arbeiten zeichnen sich durch die Spannung von Fiktion und Dokumentation aus und erschaffen gerade dadurch markante visuelle Porträts, die in ihren Installationen detailliert vor- und dargestellt werden.
Parcours der Gegenwart Als Kurator der Ausstellung konnte der derzeitige Ausstellungsleiter der privaten Institution Aktionsforum Praterinsel in München, Erno Vronen, gewonnen werden. Der 1956 geborene Belgier Erno Vroonen lebt seit sechs Jahren in der Nähe von München. Als Kurator, Kunsthistoriker und Kritiker war er unter anderem als Dozent an der Hochschule für Bildende Kunst und als Direktor der Stiftung Polynero in Antwerpen tätig. Ende der achtziger Jahre gründete er die Agentur AAC Vroonen und De Kruyff zur Betreuung von Künstlern und Kunstsammlungen. Erno Vroonen leitete 1992/93 das „Foro per l’Arte Contemporanea" (Forum für zeitgenössische Kunst) in Verona/Italien. Als freier Kurator zeichnete er unter anderem 1997 in Lier/Belgien verantwortlich für die Ausstellung „Er gebeurt iets … in Lier, vijftig jaar na het overlijden van Felix Timmermanns" ("Da passiert etwas … in Lier, vierzig Jahre nach dem Tod von Felix Timmermanns"), 1999 in München für die Ausstellung über die Beziehung zwischen Kunst und Therapie „ECHO of my Mind" im Kulturzentrum Gasteig. Seit Mitte 1999 arbeitet er als Ausstellungsleiter für das Aktionsforum Praterinsel/München, wo er sich vor allem für Projekte mit jungen Künstlerinnen und Künstlern engagiert hat. Mitte Mai 2002 hat Erno Vroonen seine Tätigkeit am Fritz Bauer Institut als Hauptkurator aufgenommen. Das Konzept sieht drei Ebenen der Auseinandersetzung mit dem Thema vor: 1. die historische Dokumentation als Registratur, 2. die visuelle Kunst als Reflexion und 3. die Funktionsräume als Interaktion.
Pressespiegel Vom 28. März bis zum 23. Mai 2004 wurde im Haus Gallus, Frankenallee 111, Frankfurt am Main, die vom Fritz Bauer Institut erstellte Ausstellung zum Frankfurter Auschwitz-Prozess gezeigt. Vom 26. Oktober bis zum 19. Dezember 2004 ist die Ausstellung im Martin-Gropius-Bau in Berlin zu sehen. Wir dokumentieren Pressestimmen zur Ausstellungspräsentation in Frankfurt am Main: Mit einer Ausstellung erinnert das Fritz-Bauer-Institut der Frankfurter Universität an den Prozess. Am historischen Verhandlungsort im Bürgerhaus werden vom 28. März bis zum 23. Mai die Geschichte des Prozesses und seine Wirkung dokumentiert. Das Strafverfahren hatte der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer angestoßen. Neben der umfangreichen Berichterstattung sind die Aussagen der 357 Zeugen, unter ihnen 211 Opfer, auch in die Arbeit von Künstlern eingeflossen. Einige der auf Band aufgenommenen Zeugenaussagen sind in der Ausstellung, ebenso wie die Stimme des Vorsitzenden Richters, erstmals zu hören – eindruckvolle Dokumente der schrecklichsten Jahre unserer jüngeren Geschichte. (…) Die Ausstellung zeigt neben dem historisch-dokumentarischen Teil zwölf eigens konzipierte Kunstwerke, die der belgische Kurator Erno Vroonen zusammengestellt hat. Von Sonntag an hat das Publikum die Chance kennenzulernen, um danach mehr zu wissen über deutsche Schuld und Sühne. Es geht in der Ausstellung ‚Auschwitz-Prozeß – 4 Ks 2/63 – Frankfurt am Main’ nicht um das Lager Auschwitz, zumindest nicht zuvorderst. Es geht um den Prozeß gegen einige Mörder und Handlanger, die Rädchen waren in der großen Vernichtungsmaschinerie. Und wie dieses mehr als anderthalb Jahre dauernde Verfahren der bis dahin mehrheitlich auf Verdrängung bedachten deutschen Öffentlichkeit die Schwere des Verbrechens und die Details seiner Ausführung vor Augen führte. Instituts-Direktor Micha Brumlik sagte, das vom NS-Regime betriebene Vernichtungslager sei ‚zu einer Ikone für ein unvergleichliches Menschheitsverbrechen geworden’. Der Prozess gegen zunächst 22, später 20 Angeklagte – 19 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling – nannte er einen ‚Wendepunkt in der Geschichte der Bundesrepublik’: ‚Das Böse bekam plötzlich Namen und Gesicht, Alter und Adresse’. In der Frankfurter Ausstellung ist in Zügen erstmals der insgesamt vierhundertdreißigstündige Tonbandmitschnitt der Gerichtsverhandlung zu hören: das Leugnen der Mörder, die halbherzigen Geständnisse der angeblichen Befehlsempfänger und die schamlosen Kreuzverhöre, denen sich die Zeugen unterziehen mussten. Stellwände mit ausführlichen Informationen zur Geschichte der Shoa und ihrer Aufarbeitung im Nachkriegsdeutschland vermitteln den Besuchern schon durch ihre schier überquellende Materialfülle einen Eindruck von der Dimension des Völkermords. Auch wenn die bundesdeutsche Bevölkerung das, was im Haus Gallus verhandelt wurde, lieber ignoriert hätte, erregte die Strafsache 4 Ks 2/63, so das offizielle Aktenzeichen des Prozesses, Aufsehen. Dies ist der Berichterstattung einzelner Journalisten und Schriftsteller zu verdanken. Von ihrer Aufarbeitung des Prozesses erzählt die Ausstellung, indem sie Originalnotizen, Tagebücher und Erstausgaben präsentiert und um Portraits der Schreibenden ergänzt. (…) Damals wir heute bedurfte es der Vermittlung, um sich die Vernichtungsmaschinerie auch nur annähernd vorstellen zu können, selbst gefiltert durch das juristische Verfahren. Die Ausstellung hat sich zum Ziel gesetzt, diese doppelte Brechung der Sicht auf die Shoa zu thematisieren. Es ist eine kluge Ausstellung, die an den größten Schwurgerichtsprozess der Adenauerzeit erinnert. Sie ist (…) mit viel Arbeit verbunden, mit Lesarbeit, die das Publikum verrichten muss, um den doppelten Zeitsprung zu vollziehen. Denn das, was sich da auf 1300qm erstreckt, ist keine Ausstellung über Auschwitz, sondern eine über den Prozess, der am 19. Dezember 1963 im Frankfurter Stadtparlament begann und nach der Karnevalssaison in das dann frei gewordene Bürgerhaus Gallus zog. (…) Kommt man durch den Eingang in der Frankenallee 111, hört man den Schwurgerichts-Präsidenten Hans Hofmeyer, der den Auschwitz Prozess eröffnet. Diese Identifikation der Ausstellungsbesucher mit den Zuhörern im Haus Gallus, wo das Verfahren nach dem 3. April 1964 begann, wird im großen Saal des Bürgerhauses fortgesetzt. (…) In den sechs Ausstellungskojen hört man die Aussagen der Angeklagten und die Aussagen ihrer Opfer, liest Ausschnitte aus der Angeklageschrift (…). Die Ausstellung lebt vom Wort: Zeitungsausschnitte, Lebensläufe, Aussagen, Auszüge aus Plädoyers und Urteilsbegründung. 340 Stunden Tonbandmitschnitt, ursprünglich Gedächtnisstütze des Gerichts, vor der Vernichtung bewahrt und archiviert, sind vom Institut transkribiert und in einer Datenbank erschlossen worden. Was den Jüngeren den Zugang zu Auschwitz so erschwert, ist die ungeheure Dimension der verwalteten Vernichtung. Diese Abstraktion des Grauens haben die Ausstellungsmacher um Irmtrud Wojak aufgebrochen, indem sie auf einer ansteigenden schwarzen Rampe, die bis hinauf zur Bühne führt, in sechs Kabinen sechs Lager-Schergen in Bildern, Textauszügen und Tonbandeinspielungen lebendig werden lassen. Direkt daneben an der Glaswand das Kontrastprogramm: die Bilder von Überlebenden und Zeugen im Prozess. Damit der Besucher nicht völlig überfordert oder abgeschreckt wird, haben die „Ausstellungsmacher“ Künstler hinzugebeten, die den Schrecken sinnlich verarbeiten sollen. Tania Brugueras Beitrag ist auf zynische Weise hintersinnig. Sie hat Rechtfertigungen der Angeklagten als Slogans auf T-Shirts gedruckt: "Was sollte ich mehr tun?" heißt es da oder "Ich konnte nicht anders". Beim Betreten der Ausstellung sollen die Besucher außer einer Schubert-Komposition auch die Musik einer israelischen Künstlerin hören, die sich „Hitlers Sisters“ nennt. Außerdem darf sich das Publikum bei seinem „fiktiven Besuch in der Gedenkstätte Auschwitz fotografieren lassen“ und dieses „Souvenir-Photograph mit nach Hause nehmen“. (…) Bei alledem soll der „Besucher gewissermaßen selbst zum Historiker werden.“ Bleibt die Frage: Wäre eine schlichte Wiederaufführung des Theaterstücks „Die Ermittlung“, mit dem Peter Weiss 1965 den Auschwitz-Prozess eindrucksvoll dokumentierte, nicht angemessener als dieser im gespenstig lockeren Freizeitgeist angekündigte Event-Zirkus? Auch wenn Ausstellungsarchitekt von „schräger Ebene“ spricht, denkt man bei dem ansteigenden Podest in der Mitte des Saales, auf welchem die „Zellen“ der sechs Täter stehen, unwillkürlich an die Rampe. Sie führt auf die Bühne, wo Werke junger Künstler aufgebaut sind, die sich mit Auschwitz auf ihre Weise auseinandergesetzt haben: Joachim Seinfedl aus Berlin zum Beispiel hat ein Großfoto des Lagereingangs mit den Worten „Arbeit macht frei“ aufgestellt, vor dem sich Touristen fotografieren lassen können – so wie vor dem wirklichen Auschwitz-Tor heutzutage. Mit solch künstlerischen Ergänzungen der von Irmtraud Wojak geleiteten historischen Ausstellungen sind die Macher wahrlich ein Risiko eingegangen. Ob es sich gelohnt hat, wird sich beim Besuch vor allem junger Leute zeigen, die damit „sinnlich“ angesprochen werden sollen. Lässt sich heute überhaupt noch vermitteln, welche Bedeutung der Auschwitz-Prozess gehabt hat? Die Bedeutung für junge Menschen liegt darin, dass sie sich anhand der Berichte aus dem Prozess einen Eindruck machen können von der Ungeheuerlichkeit, dem Umfang und der Brutalität des Verbrechens. Für mich aber ist das Entscheidende, sich klar zu machen, dass es zwar einzelne Exzesstäter gab, diese Morde aber insgesamt im Namen des deutschen Staates begangen worden sind. Es gab eine deutsche Regierung, die diesen Massenmord angeordnet hat. Billiger kriegt man es nicht, daran kann man nicht vorbeigehen, das müssen sich die Jüngeren klar machen – das ist ein Teil der deutschen Geschichte. Der Katalog will "sowohl den wirkungsgeschichtlichen Hintergrund des Verfahrens, seine historische Einordnung, sein Echo, als auch juristische, kulturelle und politische Folgen" darstellen. Einigen einleitenden wissenschaftlichen Beiträgen folgt eine breite historische Dokumentation, ein Auszug des Echos, das der Auschwitz-Prozess in der Literatur, Philosophie und in der Publizistik hatte. Es schließt sich eine Biografie des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer an, der die treibende Kraft für den Auschwitz-Prozess war. (…) Die teils beschämende, teils ergreifende Geschichte der Auseinandersetzung mit dem Phänomen Auschwitz, das zum Synonym für die Begriffe der Endlösung und des Holocaust wurde, macht diesen in jeder Hinsicht gewichtigen Band zu einer Veröffentlichung, die in ihrer Dichte vorbildlich ist. ► Fotos und Berichte zur Ausstellung (pdf-Datei, 811 kb)
Ausstellungskatalog
Katalog zur gleichnamigen historisch-dokumentarischen Ausstellung mit zeitgenössischer Kunst. Wanderausstellung: 27. März bis 23 . Mai 2004 im Haus Gallus, Frankfurt am Main 2004 und weiteren Ausstellungsstationen. Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Berlin), die Bundeszentrale für politische Bildung (Bonn), das Land Hessen, die Stadt Frankfurt am Main, die Johann Wolfgang Goethe-Universität (Frankfurt am Main), die Conference On Jewish Material Claims Against Germany, Inc. (New York), den Förderverein Fritz Bauer Institut e.V. (Frankfurt am Main) Köln: Snoeck, 2004, 872 S., 100 farb. und 800 s/w Abb., 17,1 x 24,2 cm, Klappenbroschur, € 49,80 Zur Ausstellung ist ein umfassender Katalog (rund 880 Seiten) mit zahlreichen Abbildungen erschienen, der vom deutschen Verleger von „snoeck fine arts and catalogue publisher“ in Köln (dem deutschen Ableger von Snoeck-Ducaju & Zoon N.V., Gent) publiziert wird. Dadurch ist zudem eine Kooperation mit dem renommierten Graphikerbüro Kühle und Mozer zustande gekommen (ebenfalls Köln). Sowohl den Graphikern als auch dem Verleger Andreas Balze gebührt besonderer Dank für ihr außergewöhnliches Engagement für die Verwirklichung und Gestaltung des Katalogwerks. Der Band enthält den gesamten historisch-dokumentarischen Teil der Ausstellung in Wort und Bild, des weiteren ein umfangreiches historisch-juristisches Einleitungskapitel mit Beiträgen von Wolfgang Benz, Cornelia Brink, Hans Mommsen, Joachim Perels, mit einem Vorwort von Micha Brumlik und einführenden Beiträgen von Erno Vroonen und Irmtrud Wojak. Ein eigener detaillierter Essay-Teil stammt von Dr. Marcel Atze, der sich mit der Rezeption des Auschwitz-Prozesses in der Literatur, Philosophie und in den Medien beschäftigt. Der Katalog ist zugleich ein Gedenkbuch: erstmals sind die Bilder des Fotografen Günter Schindler von den Auschwitz-Überlebenden und Zeugen der Anklage im Prozess dokumentiert. Sie sind dem Katalogwerk vorangestellt und werden zugleich in einer künstlerischen Arbeit gewürdigt. Erstmals wird auch der Stimme der Überlebenden in der Ausstellung besonderes Gewicht verliehen, indem Auszüge aus dem Tonbandmitschnitt des Prozesses vorgestellt und in die künstlerischen Arbeiten einbezogen werden. Der Katalog stellt in Wort und vor allem Bild alle künstlerischen Werke vor, die für die Ausstellung des Fritz Bauer Instituts entstanden sind.
Publikationen
Zwischen dem 20. Dezember 1963 und dem 20. August 1965 fand in Frankfurt am Main der Auschwitz-Prozess statt. Sein Thema ist der vom Staat aus geplante und organisierte und von Amtspersonen durchgeführte Massenmord. Die Frage der Mitschuld an dem Verbrechen, für das der Name des Lagers als Synonym steht, führt erstmals zu öffentlichen Diskussionen in der Bundesrepublik, die Aufarbeitung der Vergangenheit wird eine ganze Generation von Schülern und Studenten prägen. The Auschwitz Album Das Auschwitz Album dokumentiert in etwa 200 Fotos den Ablauf von Ankunft, Selektion, Raub von Hab und Gut der Deportierten sowie Vorbereitung zur Vernichtung eines RSHA-Transports. Der Transport im Rahmen der „Ungarn-Aktion“ kam im Mai 1944 von Beregszász in den Karpathen. Die Fotos wurden von Mitarbeitern des so genannten Erkennungsdienstes (Politische Abteilung) des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau gemacht. Neuerscheinungen, Neuauflagen
Material Texte zum Auschwitz-Prozess ► Völkermord als Strafsache. ► Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess. Zwei Vorgeschichten | als pdf-Datei ► Die Deutschen und der Auschwitz-Prozess. Eine Analyse ► Opfer und Täter: Zeugen der Schoah. ► 40 Jahre Auschwitz-Prozess. Ein unerwünschtes Verfahren ► Zur Ausstellung über den Auschwitz-Prozess ► Zufallsprodukt Auschwitz-Prozess Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung "Auschwitz-Prozess 4 Ks 2/63 Frankfurt am Main" ist erschienen: ► Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) Register der Zeugen und Sachverständigen zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess ► Register zum Frankfurter Auschwitz-Prozess Aufruf: Materialiensuche zum Rechercheprojekt „Der Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main“ Wir suchen nach Materialien (Briefen, Aufzeichnungen, Tagebüchern, Dokumenten, Fotos) von Prozessbeteiligten und Prozessbesuchern. Wir haben die Hoffnung, dass Prozessbeteiligte und Besucher bzw. ihre Angehörigen Unterlagen über dieses bedeutende Verfahren aufbewahrt haben und bereit sind, sie dem Fritz Bauer Institut zur Verfügung zu stellen.
Ausstellung und Katalog werden gefördert durch Ausstellungserstellung im Auftrag des Fritz Bauer Instituts Digitale Edition des Tonbandmitschnitts der Hauptverhandlung Kontakt Downloads Blick in die Ausstellung "Auschwitz-Prozess 4 Ks 2/63 Frankfurt am Main" Links Digitale Edition – DVD-ROM | Begleitprogramm | Fotogalerie: Blick in die Ausstellung ◄ SiteSearch/Suche | ▲ TOP | Startseite/Home ► | ||||||||||||||||